Der Bornheim Hochwasserschutz auf dem Prüfstand

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Vier Projekte und ein Schulneubau näher betrachtet.

Welche Erkenntnisse  wurden zwischenzeitlich gezogen: Im Juli des vergangenen Jahres beauftragte die Stadt Bornheim die Dr. Pecher AG, zur Minderung und Vermeidung starkregenbedingter Überflutungen ein Handlungskonzept zu erarbeiten. Dies wurde den Ratsmitgliedern im März und April 2022 vorgestellt und in mehreren Sitzungen erläutert. Die 94 Seiten starke „Arbeitshilfe“ unterscheidet sich in ihren vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich von der „Studie zur integrierten Hochwasservorsorge im Stadtgebiet Bornheim“ aus dem Jahre 2015. Damals hatten die Fachbüros Fischer und auch Pecher auf  177 Seiten mehrfach konkrete Handlungsanweisungen aufgelistet. Auf der Grundlage dieser Studie erarbeitete das Abwasserwerk eine konkrete Maßnahmenliste, die von den Mitgliedern des Verwaltungsrates des Stadtbetrieb Bornheim (SBB), dem Umwelt- und ebenfalls vom Stadtentwicklungsausschuss so beschlossen wurde. Insgesamt 37 Maßnahmen wurden 2015 festgelegt. Inzwischen sind weitere Projekte hinzugekommen. Neben den kurzfristigen 1- bis 3-Jahresprojekten und den langfristigen Maßnahmen bis 2025 aus diesem Katalog, wurden seither vom Abwasserwerk diese und weitere kostenträchtige Projekte in den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahren und im aktuellen aufgenommen. Zusätzlich zu den laufend anfallenden Reparatur- und Erneuerungsaufträgen. Es ist bei objektiver Betrachtung nachvollziehbar, dass heute immer noch Kanalbauprojekte aus diesem Katalog in Arbeit sind.

Im neuen Handlungskonzept 2022 empfiehlt das Büro Dr. Pecher überwiegend nur noch „zu prüfende Maßnahmen“. Also keine konkreten Handlungsstränge, sondern die Beauftragung und Bewertung der Prüfung über die einzuleitenden Maßnahmen wird dem Abwasserwerk und dem Verwaltungsrat des Stadtbetrieb Bornheim (SBB) überlassen. Damit hat das Büro Pecher offensichtlich die Erarbeitung von konkret durchzuführenden Maßnahmen bei der Starkregenvorsorge an den Vorstand und die Stadtratsmitglieder im Verwaltungsrat des SBB durchgereicht. 

Ich möchte hier einmal vier Projekte aus dem Maßnahmenkatalog näher betrachten:

Dominikaner Straße/Schwadorfer Kreuz in Walberberg

Für diese beiden Straßen wurde  2015 vorgeschlagen das überschüssige Regenwasser aus dem Siefental der Rheindorfer Burg zukünftig unterhalb der Walberberger Straße in die hinter den Stadtbahnschienen liegende landwirtschaftlich genutzte Feldflur abzuleiten. Folgenden Sanierungsvorschlag unterbreiten die Ingenieure: „Es bedarf einen neuanzulegenden Kanal unter der Walberberger Straße, oder alternativ könnte an der tiefsten Stelle des Straße Schwadorfer Kreuz, gegenüber dem Umspannwerk, ein Notwasserweg ausgebildet werden, der die Wassermassen vom Schwadorfer Kreuz in Richtung Walberberger Straße transportiert. An dieser Stelle ist die Querung der Abflüsse entweder in einem Kanal oder mit einer oberflächennahen Lösung einfacher herzustellen. Dann müssten die Anlieger aber beim Objektschutz unterstützt werden.“

In ihrer neuen Studie 2022 schrieb jetzt das Büro Dr. Pecher nur diesen einen Satz:

„Schwadorfer Kreuz/Dominikanerstraße, Walberberger Straße: zu prüfende Maßnahmen eines Notwasserweges unter der Walberberger Straße.“

Im Investitionsplan des Abwasserwerkes sind für die Jahre 2022-2023 rund 300.000 Euro, einschließlich einer detaillierten Überflutungsüberprüfung, vorgesehen.

Berge von zerstörtem Hausrat lässt das Ausmaß der privaten Schäden am Schwadorfer Kreuz 2021 erahnen

Zu allen vier Projekten hatte die SPD-Fraktion um eine detaillierte Erläuterung gebeten. Das Abwasserwerk antwortete wie folgt:

Im Investitionsplan für 2021 war das Projekt Walberberg Dominikanerstraße/Schwadorfer Kreuz, incl. detaillierte Überflutungsprüfung für die Jahre 2023/24 geplant. Das o.g. Projekt wurde für den Wirtschaftsplan 2022/23 vorgezogen und mit Datum vom 17.03.2022 der Auftrag zur detaillierten Überflutungsbetrachtung zur Vermeidung von Hochwasser/Überflutungen im Bereich des Schwadorfer Kreuz in Walberberg an das Ingenieurbüro Fischer erteilt. Zu Beginn wurden Vermessungen der Grundstücke, Straßen und die Befragung der Anwohner im Bereich Schwadorfer Kreuz sowie Teile der Dominikanerstraße durchgeführt. Dies bzgl. hat das Ingenieurbüro um weitergehende Befragung im oberen Teil der Dominikanerstraße / Hauptstraße und Rheindorfer Burgweg gebeten, um anhand der Erfahrungen der Bürger die Fließwege der Wassermassen detailliert zu erfassen. Diese Schreiben sind ebenfalls versandt. Die bisher vorliegenden Antworten werden noch ausgewertet. Im Zuge der Studie werden auch die Bedingungen der Bäche und deren Rückhaltemöglichkeiten überprüft. Sollte sich im Zuge der Studie die Notwendigkeit eines Hochwasserrückhalteraumes ergeben, so wird dies ebenfalls in Betracht gezogen, da damit die ungeregelten Bachabläufe im Zuge eines Starkregenereignisses zumindest eingedämmt werden könnten.

Aus unserer abwassertechnischer Sicht ist vor allem die Prüfung der Abwasserableitung im Schwadorfer Kreuz bei kleineren Starkregenereignissen wichtig und wie ein Schutz gewährleistet werden kann.
Da die Walberberger Straße incl. Stadtbahn ein Hindernis darstellt, muss nach einer sinnvollen unterirdischen Lösung gesucht werden. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle Regenereignisse, vor allem nicht die 100jährigen betrachtet werden können. Eine Lösung kann nur aus einer Kombination aus Hochwasserrückhaltung und -ableitung bestehen.

In der Sitzung des Umweltausschuss im April teilte die Stadt mit, dass in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Dickopsbach geprüft werde, ob es einen geeigneten Standort für ein Hochwasserrückhaltebecken (RRB) für den Rheindorfer Bach oberhalb von Walberberg gibt. Noch liegt kein Ergebnis vor.

Zwischen Katzentränke/Lindenstraße und Schelmenpfad/Blumenstraße in Kardorf

sei aufgrund der typographischen Situation ein natürlicher Abfluss von zufließendem oder überstauendem Wasser nicht möglich, so die Analyse 2015. Die ausgewiesenen Überflutungsflächen sind überwiegend auf einen Rückstau aus dem Kanalnetz zurückzuführen. Das Schadenspotenzial wurde 2015 als gering eingestuft. Wenn bei einer Flutung des Gebietes Schäden an den Gebäuden auftreten, dann liege dies an einem mangelnden Objektschutz, weil Hauseingänge unter dem Straßenniveau oder ebenerdig liegen und offene Kellerlichtschächte dem Wasser ebenfalls Einlass gewähren, so die Gutachter.

Im Handlungskonzept 2022 steht vage: „Katzentränke/Blumenstraße zu prüfende Maßnahmen eines Notwasserweges sowie der Retention und des Objektschutzes“, was auch immer dies konkret bedeutet. Der Bereich zwischen Schelmenpfad und Blumenstraße wird überhaupt nicht mehr erwähnt.

Die Antwort des Abwasserwerks zum Überflutungsbereich Katzentränke lautet:
Die detaillierte Überflutungsprüfung für den Bereich Katzentränke, Rebenstraße und Schleifgäßchen im Ortsteil Kardorf/Waldorf war im Jahr 2016 eine der ersten Gutachten, die sich mit einem aus der Studie hervorgegangenen Überflutungsschwerpunkt befasste. In Kardorf wurde der Regenüberlauf (RÜ) Lindenstraße zum RÜ Fichtenweg mit Erweiterung des Regenrückhaltebeckens (RRB) Dahlienstraße von 3000 m³ auf rd. 10.000 m³ Inhalt in den Jahren 2015-2018 erweitert.

Aus diesem Gutachten sind zwei Maßnahmen hervorgegangen, einmal mit der hydraulischen Kanalerweiterung Katzentränke von DN 600 auf DN 1000 in 2020/21, die gerade fertiggestellt war, als das Ereignis am 14.07.2021 geschah. Wie Anwohner berichteten, hat die Sanierung so lange geholfen, bis die Schlammmassen aus der Rebenstraße die Sinkkästen mit Kies und Schlamm verstopften. Eine weitere Maßnahme war die hydraulische Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Ginhofer Straße. Diese Maßnahme war zum Zeitpunkt des Ereignisses noch im Bau. Im Zuge der Begehungen nach dem Ereignis wurde zudem festgestellt, dass noch weitere Gebiete, die in der detaillierten Überflutungsbetrachtung nicht näher betrachtet wurden, betroffen waren. Diese Details sind noch zu bearbeiten.

Mühlenstraße/Königstraße und Apostelpfad, Ortsteil Bornheim

Die Überflutungssituation an der Mühlenstraße und weiter in Richtung Apostelpfad wird durch überstauende Kanalschächte, Schmutz- und Frischwasser aus dem Mühlenbach und durch Oberflächenwässer aus den Außengebieten verursacht. Vor der Stadtbahnunterführung liegt, wie im Bereich der ehemaligen Bornheimer Mühle, ein Überflutungsschwerpunkt, so die Analyse 2015. Es wird konkret auf den privaten Objektschutz verwiesen, den viele Anlieger bereits betreiben. Weitere Maßnahmen wurden nicht vorgeschlagen.

In der jüngsten Studie wird für den Tiefpunktbereich vor der Stadtbahnunterführung und im Bereich der Königstraße empfohlen zu prüfen, ob ein Notwasserweg und weitere Objektschutzmaßnahmen am Fließweg und in den Senken möglich sind. Auf einen konkreten Hinweis, wohin dieser „Notwasserweg“, das überschüssige Regenwasser leiten solle, wird nicht weiter eingegangen. Dies wäre auch schwierig darzulegen, da die noch unbebauten Freiflächen in Richtung der bebauten Straßen -Sechtemer Weg/Reuterstraße- schon heute ein wohl nicht bebaubarer Überflutungsbereich bei Starkregen sind und somit dem Grundgedanken des § 37 WHG entgegenstehen, dass das Ableiten von überschüssigen Oberflächenwasser nicht zu Nachteilen benachbarter Grundstücke führen darf. Auch die noch unbebauten Freiflächen am Hellenkreuz  und am Hexenweg (Bebauungsplan Bo 27 und Bo 24) kommen nicht in Frage, da sie sich als zukünftige Bornheimer Wohngebiete derzeit im Planaufstellungsverfahren befinden und höher liegen als der Tiefpunkt an der Mühlenstraße.

Zum Bereich Mühlenstraße/Königstraße teilte das Abwasserwerk mit: Im Zuge der detaillierten Überflutungsbetrachtung Mühlenstraße wurde festgestellt, dass die Überflutungen überwiegend durch den Mühlenbach verursacht werden und somit nicht von dem Abwassernetz aufgenommen werden können. Hierzu wurden folgende Empfehlungen seitens des Ingenieurbüros gegeben.

Pflege des Rückhaltebeckens Umbachweg und offene Gerinnestrecken, Monitoring Einlauf-/Rechenbauwerk, regelmäßige Rodungen, leistungsfähige Einlaufsysteme in Tiefpunkten, allgemeiner Objektschutz. Zusätzlicher Rückhalteraum für den Bach oberhalb des Beckens Umbachweg würde ebenfalls zu einer Entlastung führen. Die erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes vorgesehen.

Im Zuge der detaillierten Überflutungsprüfung Sechtemer Weg/Hordorfer
Weg/Schonewegstraße/Leo-Koppel-Straße wurden leistungsfähige Einlaufsysteme in den Tiefpunkten, eine Optimierung des Wasserabfluss aus dem Regenüberlaufbecken (RüB) 116/Umbau Steuerbauwerk RüB 116 und ein allgemeiner Objektschutz der Wohnhäuser an der Mühlenstraße empfohlen. Die erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan eingestellt. Die Umsetzung der Maßnahme im Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Königstraße/Apostelpfad soll in Abhängigkeit der geplanten Erneuerung der oberen Königstraße durchgeführt werden. Das Bauwerk befindet sich so zentral im Kreuzungsbereich dieser drei Straßen, dass eine Vollsperrung erforderlich sein könnte, die im Zuge der geplanten Straßenneubauarbeiten Königstraße durchgeführt werden soll.

Weitere Projekte sind in der Überlegung. Allerdings wurde im Zuge der Bearbeitung des Handlungskonzeptes klar erkannt, dass zusätzlich eine Rückhaltung des Oberflächenwassers auf der Hochebene des Villerückens erforderlich ist. Detailplanungen liegen dazu noch nicht vor. Leider ist dies in der schriftlichen Variante des Handlungskonzeptes nicht deutlich dargestellt worden. In einer Folgeausfertigung des Handlungskonzeptes sollen noch Ergänzungen angefügt werden, so das Abwasserwerk in seiner Stellungnahme zum Bereich Mühlenstraße im Ortsteil Bornheim.

Übrigens: Meines Erachtens könnte alternativ das Regenrückhaltebecken am Umbachweg erweitert werden. Oberhalb des RüB liegt eine freie Fläche, die zur Erweiterung genutzt werden könnte. Ansonsten bleibt nur noch die Möglichkeit im Bereich der Straße Klippe oder im Breniger Hasental ein weiteres RüB zu bauen.

Secundastraße/Europaschule, Ortsteil Bornheim

Was vielen Bornheimer Bürger unbekannt sein dürfte ist die Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe des Bornheimer Baches eine Netzstation für die Stromversorgung steht. Dazu schreiben die Gutachter in der Studie 2015: „Auch, wenn dieses (Gebäude) oberhalb des Straßenniveaus liegt, können Schäden aufgrund der Nähe zum Überflutungsbereich nicht ausgeschlossen werden. Durch die infrastrukturelle Bedeutung der übergeordneten Stromversorgung ist das Schadenspotential als hoch einzustufen.“

Bemerkenswert war schon 2015, dass keine konkrete Schutzmaßnahme, wie die Höherlegung der Station, vorgeschlagen wurde. In der Handlungsanleitung 2022 wird dieser Gefahrenbereich überhaupt nicht mehr angesprochen.

Auf diesen Vorgang angesprochen und gefragt wie beurteilt das Abwasserwerk heute diese Situation, antwortete der Stadtbetrieb Bornheim:

„Zu dieser Maßnahme gibt es bereits ein Projekt im Investitionsplan 2022 des Abwasserwerkes „Bornheim – RüB 117 – Neubau – Secundastr. (incl. Kanalerneuerung oberhalb RüB u. detaillierte Überflutungsprüfung“ in Höhe von 1,5 Mio. Euro an dem planerisch gearbeitet wird.“

Die Bürger erwarten von der Stadt Bornheim ein rasches Handeln, nicht nur bei diesen vier Projekten, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das Unwetter im vergangenen Jahr hat aber auch die Grenzen des kanaltechnischen Objektschutzes durch das Abwasserwerk aufgezeigt. Diese Wassermengen kann das Kanalnetz nicht aufnehmen. Bei neuen Bebauungsplänen ist daher von den Ratsmitglieder auch ein Auge auf die aktuellen Starkregengefahrenkarten zu werfen. Neue Baugebiete im Vorgebirgshang, entlang der Siefen und der Bachläufe oder in den Flutbereichen der Tallage sind abzulehnen. Doch bei einigen Stadtratsfraktionen ist diese Erkenntnis noch nicht angekommen. 

Die Stadt Bornheim plant einen Schulneubau im Überflutungsbereich

Die örtlichen risikobehafteten Bauleitplanungen gehen derzeit munter weiter. Als ob es die Starkregengefahrenkarten des Jahres 2015 nicht geben würde, beschloss der Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2019, den Mertener Bebauungsplan Me18 geringfügig zu vergrößern. Zusätzlich wurde im Februar 2021 der Flächennutzungsplan dort entlang des Breitbaches erweitert. In diesem Planbereich zwischen der Bonn-Brühler Straße und den Stadtbahngleisen sowie zwischen Händelstraße und Lannerstraße sollen auf rund 54.000 Quadratmetern Ackerfläche neben neuer Wohnbebauung, einem Spielplatz und einer Kindertagesstätte (KITA) auch eine 2. Bornheimer Gesamtschule gebaut werden. Im Dezember 2018 beschloss der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Investor MONTANA Wohnungsbau GmbH eine notarielle Vereinbarung über die Bereitstellung und Erschließung des KITA- und des Schulgrundstückes. Offensichtlich hat keiner der Ratsmitglieder und auch nicht die Verantwortlichen im Schul- und Planungsamt damals in die seit 2015 vorliegenden Hochwasserkarten geschaut. Denn dann hätte man gesehen, dass der Spielplatz, die KITA und die Fläche für den Schulneubau punktgenau in den mittel- und dunkelblauen Bereichen einer Hochwasserzone liegen. Hier sind Wasserstände über 50 cm nach einem Starkregen möglich. Die frühzeitige Offenlage des B-Plans Me18 fand in der Zeit zwischen dem 25. Februar und 23. März 2020 statt. Eine Information der Bürgerschaft und der Ratsmitglieder über die Ergebnisse dieser Beteiligung steht noch aus. Somit kann ich heute noch nicht über Lösungsvorschläge für die schadlose Abführung des Starkregenwasser aus dem Mertener Überflutungsbereichen Me18 informieren.

Die folgenden Karten zeigen den Bebauungsplanentwurf Me18 und die aktuelle amtliche Starkregengefahrenkarte der Stadt Bornheim, für den Bereich des Me18.

Hellblaue Flächen bis 5 cm, mittelblaue Flächen von 10 bis 50 cm, dunkelblaue Flächen über 50 cm Wasserstand möglich.

Dumm gelaufen. Noch ist der B-Plan nicht rechtskräftig, aber die Fachplanung für den Schulneubau wurde im Mai 2022 in Auftrag gegeben. Die Kanal- und Straßenbaukosten für die Abführung des Bach- und Oberflächenwassers bei einem zukünftigen Starkregenereignis in der Ortschaft Merten werden die Erschließungskosten im Baugebiet Me18 zusätzlich erhöhen. Da stellen sich erneut die bekannten Fragen nach der Kostenbeteiligung.

Werden später die neuen Eigentümer über den Kaufpreis der Grundstücke dies dem Investor zurückerstatten? Alternativ können, durch Beschluss des Stadtrates, aber auch alle Bornheimer Gebührenzahler -über höhere Abwassergebühren- an den Mehrkosten beteiligt werden.

Schmerzlich musste der Bauherr „Lebenshilfe Bonn“ im Juli 2021 in Bornheim die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass er an einer hochwassergefährdeten Stelle ein Grundstück erworben hatte. Durch ausuferndes Oberflächen- und Sickerwasser des Bornheimer Baches kam es zur Überflutung seines Rohbaus. Die Stadt hatte der Lebenshilfe 2017 Ihr Baugrundstück an der Königstraße verkauft, obwohl bekannt war, dass dieses Grundstück ein Überflutungsstandort am Bornheimer Bach ist.

Der gesamte Souterrainbereich der Lebenshilfe wurde im Juli 2021 geflutet

Der Eigentümer und die Betreiber der Bornheimer Tennishalle und der Gaststätte „El Loco“ an der Eichendorfstraße haben dies schon öfters durchgemacht. Auch hier hatte der Stadtrat einen Bebauungsplan beschlossen, ohne auf die Probleme am Bornheimer Bach zu achten.

Zu den Ereignissen am Alfter-Roisdorf-Bornheimer Bach empfehle ich Ihnen den LA VILLE Beitrag vom 20. Juli 2021:

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