Bürgerinformation erst nach geharnischten Protesten

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Politikprominenz aus Alfter, Bonn und Bornheim beim Spatenstich zum Bau der Radpendlerroute in Alfter

Als Anfang Juni 2022 ein Lokalredakteur beim Alfterer Spatenstich-Pressetermin zum Bau der Radpendlerroute (RPR) den Bornheimer Bürgermeister Christoph Becker spitz fragte, wann denn in Bornheim mit dem Radwegebau begonnen würde, antwortete Becker schmallippig „in Kürze“. Dies war offensichtlich die Initialzündung für eine im Eiltempo erfolgte Wegeneubaubeauftragung im Bornheimer Tiefbauamt.

Im Juni 2016 war den Rats-/Ausschuss-Mitgliedern erstmalig eine Vorplanung des Trassenverlaufs mit Fahrbahnbreiten des Bornheimer Abschnittes präsentiert worden. Die in einem Straßenbauverfahren vorgeschriebene Entwurfs- und Genehmigungsplanungen (Schritte 3 + 4) wurden anschließend, wenn überhaupt, nur innerhalb der Verwaltung bearbeitet, um schließlich im September 2020 weitere Grundstücke im Bereich der zukünftigen Radtrasse zu kaufen. Die von mir damals in den beiden Sitzungen gestellten Anträge, endlich eine öffentliche Vorstellung der Trassenplanung durchzuführen, wurde von allen anderen Ratsfraktionen -CDU/GRÜNE/SPD/UWG/FDP- mehrheitlich abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, es läge keine „abgestimmte“ Planung vor.

Doch jetzt auf einmal, nach dem Alfterer Pressetermin, wurde Mitte August 2022 unter dem Punkt Vorstellung des neuen Radwegemanager und „aktuelle Projekte“, in der Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses, ohne schriftliche Hinweise in den Ratsunterlagen, den Politikern eine Ausführungsplanung vorgestellt, s. hier. Nur einen Monat später erfolgte nach einem vorher eingeleiteten Ausschreibungsverfahren dann die Vergabe des Auftrages für den Bau des Abschnittes zwischen Brunnenallee und Heiligersstraße. In der Fachausschuss-Sitzung im August hatte ich erneut danach gefragt, wann denn jetzt endlich die Anlieger in Roisdorf über den geplanten Radwegebau informiert würden. Daraufhin antwortete die Stadt Zitat: „…diese Streckenplanung ist der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden, und zwar im Jahre 2016 als die Fachgremien und der Rat über die Errichtung und Umsetzung der Radpendlerroute beschlossen haben.“

Kein Hinweis darüber, dass dies sicherlich keine satzungskonforme Unterrichtung der Bürgerschaft ist. Kein Satz darüber, warum nicht vor Baubeginn ein Informationsschreiben an die Anlieger gerichtet wurde. Arroganter kann sich eine Stadtverwaltung gegenüber seinen Bürgern nicht verhalten.

Kurz bevor die Alfterer ihren Abschnitt am 9. November 2022 feierlich für die Radfahrenden freigaben, begannen am 2. November, ohne den Pressetermin „Spatenstich“, die Bauarbeiten in Bornheim. Bürgermeister Becker wollte damit offensichtlich erneut hartnäckigen Fragen nach dem Bornheimer Baubeginn während des Alfterer RPR-Eröffnungstermins diesmal aus dem Wege gehen. Jetzt reichte es vielen Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Seniorinnen und Senioren einschließlich der Geschäftsleitungen von zwei Roisdorfer Seniorenheimen und des Beethovenstiftes.

Ende September hatten Michael Geffert und ich einen Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten gerichtet, der von über 100 Mitbürgern unterzeichnet wurde, (s. hier). Dies veranlasste dann endlich die Mitglieder des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses sich am Nikolaustag 2022 zur „Bescherung“ in Form einer Anliegerinformationsveranstaltung am 19. Dezember 2022 bereit zu erklären.

Unsere beider Forderung, auch den Teilabschnitt bis zur Straße Siefenfeldchen und weiter bis zu Aeltersgasse im Ortsteil Bornheim vorzustellen, lehnten Stadtverwaltung und Ratsmitglieder aber erneut ab. Ihre Begründung, weil dafür keine abgestimmte Planung vorläge. Doch dies stimmte nur teilweise. Bis heute ist unklar, ob der Rhein-Sieg-Kreis als Eigentümer der Kreisstraße K5 (Siefenfeldchen) einer Querung der Radtrasse in Höhe des Stadtbahnbrücke zugestimmt hat. Ein Vorschlag, hier eine weitere Brücke für Radfahrer über die K5 zu bauen hatte die Stadt in einem Artikel des General Anzeigers als einen fiktiven Vorschlag des ADFC bezeichnet, mit dem man sich nicht beschäftige. Auch weil die Kosten einer solchen Radbrücke nicht von der Stadt mit finanziert werden kann.
Mehr Information über diesen Teilabschnitt der Radpendlerroute erfahren Sie in diesem Artikel.

Als eine der möglichen Varianten hatten die Planer hier eine Reduzierung der K5-Fahrbahn auf nur eine Fahrbahnspur gedacht. Autofahrer aus Richtung Bornheim Ort müssten dann anhalten und schauen, ob kein Radfahrer und kein Auto aus Richtung Roisdorf ihnen entgegenkommt. Erst dann könnten sie die Fahrspur wechseln und weiterfahren. Ob dies aber im Kurvenbereich der Stadtbahnbrücke verkehrstechnisch sinnvoll ist, wäre vorerst noch zu prüfen und zu genehmigen.

Hier soll die Radpendlerroute die vielbefahrene Kreisstraße K5 (Siefenfeldchen) überqueren

Abgeschlossen ist hingegen nicht nur seit November 2018 eine artenschutzrechtliche Fachuntersuchung für den gesamten Bornheimer Teilabschnitt der Radtrasse und seit November 2020 ein landschaftspflegerischer Begleitplan, sondern auch eine abgestimmte Trassenplanung für den geschützten Landschaftsteil im Bereich der Bornheimer Aeltersgasse. Diese drei wichtigen Untersuchungen wurden viel zu spät erst im Oktober 2022 den Ratsmitgliedern -nicht der Öffentlichkeit- bekannt gegeben.

Der aktuelle Plan für den Wegebau im geschützten Hangbereich an der Aeltersgasse

Im diesem geschützten Hangbereich soll jetzt ein zusätzlicher neuer Gehweg -nur für Fußgänger- ausgewiesen werden, s. hier diese Planung. Der ebenfalls dort vorhandene Wohnweg Siefenfeldchen zu den Häusern 102 bis 106 soll als Fahrradstraße und weiter in Richtung Aeltersgasse als nur für Radfahrer zulässiger Weg umgewidmet werden. Hier schlagen die Stadtplaner eine Fahrbahnbreite von 4 bis 3,50 Metern vor. Die Anlieger sind davon nicht begeistert und lehnen diese Planung mehrheitlich ab. Deshalb waren sie daran interessiert, von der Stadt mehr zu erfahren. Offensichtlich wollen Stadtverwaltung und Bürgermeister dies zurzeit nicht. Im Vorfeld der Anliegerversammlung signalisiert die Verwaltung, dazu nicht Stellung in der Anliegerversammlung beziehen zu wollen.

Nur scheibchenweise wird dem Stadtrat, nicht aber der betroffenen Bürgerschaft, die Planungs- und Vorhabenschritte beim Bau der Radpendlerroute vorgelegt. Diese Vorgehensweise steht diametral zu den Vorstellungen über Bürgerteilhabe und Bürgerinformation die Bürgermeister Christoph Becker in seinem Wahlprogramm geschrieben hatte. So schrieb er 2020 in seinem Programm beispielsweise:

…sollten bei der Stadtentwicklung die Bürger an den Planungsprozessen teilnehmen und neue Ideen einbringen.

Unter der Überschrift Bürgerbeteiligung veröffentlicht der Bürgermeister u.a. folgende Sätze noch heute auf der städtischen Internetseite:

„…Dem Rat, der Verwaltung der Stadt Bornheim und auch mir persönlich ist es wichtig, Sie dabei frühzeitig zu beteiligen. Wir wollen Projekte und Vorhaben im Sinne der Menschen umsetzen und Sie aktiv in die Entwicklung unserer Stadt einbinden.“

Darüber hinaus verpflichteten sich die Ratsmitglieder in ihrer  Hauptsatzung (§4, Abs. 1): selbst zu folgender Vorgehensweise:

„Der Rat unterrichtet die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über allgemein bedeutsame Planungsangelegenheit und Vorhaben der Stadt Bornheim. Dazu gehören …wesentliche Fragen des Stadtverkehrs sowie (deren) Planung (und) Errichtung. Dabei sind Grundlagen, Ziele, Zweck … darzulegen.“

Es ist jetzt an der Zeit, die verantwortlichen Politiker in Bornheim einmal öffentlich an jene Worte und Versprechungen im Wahlkampf zu erinnern, als sie um unsere Gunst und unsere Wählerstimmen buhlten.

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