Ratlos im Rathaus

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Verfahren zur Bornheim-Roisdorfer Radpendlerroute weiter in der Kritik

Wenn der Bornheimer Bürgermeister zu einer Informationsveranstaltung einlädt und drei Stunden vor Beginn wieder auslädt, ist eine Verärgerung der Eingeladenen verständlich. Ging es doch um nicht weniger als um eine längst überfällige Information der Anlieger der sogenannten Radpendlerroute in Roisdorf (RPR). Seit dem 2. November 2022 wird an dieser Trasse schon fleißig gebaut. Daher war am 19. Dezember bei über 20 erschienenen Bürgern die Kritik an der Absage einhellig, da auch viele nichts von der Absage erfahren hatten. Ebenfalls für Unmut sorgte die Tatsache, dass kein Mitarbeiter der Stadtverwaltung zwischen 17:30 Uhr und 18 Uhr den Roisdorfern und den ebenfalls erschienenen Ratsmitgliedern den Grund des Widerrufs mitteilten oder sich für diesen Fauxpas entschuldigte. Da ich rechtzeitig anwesend war habe ich die Roisdorfer auf die Absage der Stadt hingewiesen, denn der außen an der Eingangstüre montierte Hinweis wurde erst im Nachhinein wahrgenommen.

Wegen einer am Veranstaltungstag eingereichten Arbeitsunfähigkeit des Leiters des Tiefbauamtes Herrn Guido Broich und dem für die Bauausführung zuständigen Sachbearbeiters und Radwegemanagers Matthias Kropsch waren angeblich keine weitere Personen im Dezernat des 1. Beigeordneten Manfred Schier in der Lage, den Roisdorfern zu erläutern, wie die Stadt Bornheim sich diese schon im Ausbau befindende Wegeplanung der Radpendlerroute vorstellt.  Seit 10 Jahren bearbeitet das städtische Planungsamt diese Trassenplanung. Vor drei Jahren wurde zusätzlich die Fachstelle eines Mobilitätsmanagers im Amt 7 geschaffen. Im Planungsamt ist Herr Maximilian Probierz für den Bereich Verkehrsplanung, ÖPNV und für die Behandlung rund um den Rad- und Fußverkehr ebenfalls zuständig. Nur ist er dem Planungs- und nicht dem Tiefbauamt zugeordnet. Es wäre in diesem Zusammenhang auch interessant zu erfahren, warum Herr Schier innerhalb seiner beiden Ämter nicht kurzfristig umdisponieren konnte. Sollte man in dieser leitenden Funktion zumindest versuchen. In der freien Wirtschaft erwartet man dies von einem Spitzenmanager.

In einem Schreiben an den verantwortlichen Dezernenten Schier hatte ich am gleichen Tag noch Kritik am dieser städtischen Vorgehensweise geübt und folgende Fragen gestellt:

  1. Wie ist sichergestellt, dass auf dem kombinierten Abschnitt der Radpendlerroute, zwischen Heiligersstraße und Seniorenheim St. Sebastian, Fußgänger insbesondere unsere mobilitätseingeschränkte Mitbürger/innen nicht von schnellfahrenden Radfahrern bedängt werden.
  2. Wie breit ist die neue Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer zwischen Heiligersstraße und Pützweide?
  3. Warum muss auf der Siegesstraße und Heiligersstraße der Radfahrende Vorfahrt vor Fußgänger und Pkw-Fahrern bekommen.
  4. Welche Umleitungsgehwege sind während der Bau-Phase wo und wie lange geplant? Wie sieht der Bauzeitenplan aus?

Zu diesen Fragen wären aus meiner Sicht und Kenntnisse als langjähriger Kommunalpolitiker folgendes zu bemerken:

Ein auf 3,5 bis 4 Meter verbreiterten kombinierten Geh-/Radweg, wie er derzeit sich im Bereich des Roisdorfer Bolzplatzes im Ausbau befindet, wird den neuen verkehrstechnischen Anforderungen an einen sicheren Geh-/Radweg heute nicht mehr gerecht.

In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA R2) wird bei Radverkehrsverbindungen der Kategorie AR/IR II und III insbesondere im Grünbereich bei starken Fußgänger- oder Radverkehre eine Trennung beider Fahrbahnen gefordert. Nach der ERA R2 handelt es sich bei der Radpendlerroute um eine überregionale Radverkehrsverbindung AR III auf der Geschwindigkeiten bis zu 30 km/h zulässig sind. Gerade der Abschnitt zwischen Pützweide und Heiligersstraße wird von vielen Seniorinnen und Senioren der Alten-/Pflegeheime mit Rollstühlen und anderen Gehhilfen als Fußweg zur Pfarrkirche, Volksbank, Bahnhof und zum Spazieren gehen genutzt. Ebenfalls von Familien mit Kindern. Für einen solchen Einsatzbereich sind bestimmte Anforderungen an einen fachgerechten Geh-/Radweg zu erfüllen, s. hier Seite 74, Punkt 10 der ERA R2.

Diese Richtlinie empfiehlt für Rad- und Fußgänger mindestens ein separater Querschnitt von je 2,50 Meter vorzusehen, der in der Mitte durch taktile Elemente optisch und für Sehbehinderte auch ertastbar getrennt wird. Dafür ist eine ideale Mindestbreite von 5,15 Metern erforderlich. Die von der Stadt Bornheim bisher vorgesehene Gesamtbreite ist unzureichend.

Für Fußgänger und Rollstuhlfahrende müsste dieser Abschnitt der Radpendlerroute in einer Fahrbahnbreite von 2 Mal 2,50 m für Fußgänger und Radfahrer, zwischen Pützweide und Siegesstraße, mindestens neu gebaut werden.

Der Grundbesitz der Stadt Bornheim zwischen Pützweide und Siegesstraße ist größer als vor Ort erkennbar. Beim Erweiterungsbau des Seniorenheims St. Sebastian hat die Stadt einen Teil ihrer Parzelle, ohne Grundbuchübertragung, an den Betreiber des Seniorenheims St. Sebastian nur als Nutzungsfläche abgetreten. Somit stände auch jetzt noch bodenrechtlich einem richtlinienkonformen Wegeneubau nichts im Wege.

Darüber hinaus wäre eine Markierung und Einfärbung der Radverkehrsanlage mit Piktogrammen ein weiterer Schritt in Richtung bessere Kennzeichnung und Benutzerpflicht für beide Verkehrsteilnehmer, s. hierzu auch Punkt 11.1.4 (Seite 77) der ERA R2.

Dass dies jetzt mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte, steht außer Frage, aber dafür wird in der ERA R2 (Seite 12) unter Punkt 1.3.2 ja ein Grundkonzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung -vor dem Ausbau- empfohlen. Darauf hat leider die Stadt Bornheim seit 6 Jahren verzichtet und 2022 zuerst die Ausschreibung, dann die Auftragsvergabe beschlossen und seit dem 2. November 2022 ist mit dem Ausbau begonnen worden.

Ich möchte in diesem Beitrag noch einmal ausdrücklich betonen, dass für den Abschnitt der Radpendlerroute zwischen Brunnenallee und Heiligersstraße keine Bedenken der Anlieger bestehen, wenn nach den Empfehlungen der ERA R2 diese innerörtliche Trasse der Radpendlerroute gebaut wird.

Jetzt soll erst Anfang des Jahres 2023 diese ausgefallene Anliegerversammlung nachgeholt werden. In einem zweiten Beitrag habe ich den Diskussionsablauf zwischen Anliegern und Stadt bis Dezember 2022 für die/den interessierte/n Leserin und Leser veröffentlicht.

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