Bornheims Bürgermeister Becker weist Einführung einer Bordellsteuer als „unbegründet“ zurück!

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Die Grundsteuern A+B und die Gewerbesteuer sollen aber erhöht werden.

Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Bürgers, dem Stadtrat bei der Suche nach Einnahmeverbesserungen Hilfestellung zu leisten. Doch weil die Stadt Bornheim seit Jahren auf eine rechtlich zulässige Bordellsteuer verzichtet und somit einem Sex-Betrieb ermöglicht, jährlich eine höhere Rendite zu erwirtschaften, hatte ich eine diesbezügliche Anregung eingereicht. Jetzt weist der Bürgermeister meine wiederholte Anregung, endlich eine Bordellsteuer zu erheben, in seiner jüngsten Stellungnahme erneut zurück.

Was geschah in Bornheim in den vergangenen Jahren?

Nachdem im Jahre 2009 das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit der damaligen Spielautomatenbesteuerung beschloss und ggf. eine Neufassung der Vergnügungssteuer anregte, war dies 2010 der Startschuss, auch in Bornheim die städtische Vergnügungssteuer zu novellieren. Jetzt wurde vom Stückzahlmaßstab auf das Automaten-Einspielergebnis umgestellt. Dies führte in den Gastronomiebetrieben mit Spielautomaten zu einer zusätzlichen Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent, wie mir ein Betreiber damals schrieb.

Als dann im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2015 nach zusätzlichen Einnahmequellen gesucht wurde, beschloss der Stadtrat im März 2015, die Besteuerung des Einspielergebnisses der Spielautomaten um weitere 40 Prozent zu erhöhen, welches wiederum auf große Kritik der Automatenbetreiber stieß. Bürgermeister Wolfgang Henseler, die FDP, die UWG, die ABB und ich selbst stimmten mit 12 Stimmen dagegen, doch 35 Ratsmitglieder stimmten für die zusätzliche Steuererhöhung.

Im Verlauf dieser Steuerdiskussionsdebatte hatte ich die Frage gestellt, warum eigentlich nur Gasthäuser und Spielotheken in Bornheim der Vergnügungssteuer unterliegen und nicht Bordellbetriebe. Über die SPD-Fraktion stellt ich im Januar 2015 den Antrag, eine dementsprechende Ergänzung im § 1 der Bornheimer Vergnügungssteuersatzung vorzunehmen.

Im Januar 2015 beschloss der Stadtrat, dass die Verwaltung die Erweiterung des Geltungsbereiches der Vergnügungssteuersatzung prüfen solle.Das Ergebnis der Prüfung lautete im Juni 2015, (Sitzungsvorlage 224/2015-2):“… In Bornheim sind weder der Betrieb von Bordellen oder vergleichbare Clubs noch die sonstige Erbringung sexueller Dienstleistungen durch Selbstständige gewerberechtlich bekannt.“

Dies war mutmaßlich eine Falschinformation des Rates. Einigen der damaligen Ratsmitgliedern und auch Verwaltungsangestellten in der Bauverwaltung war seit Jahren der Bornheimer Bordellbetrieb bekannt. Waren doch im Zuge eines Besitzerwechsels im Jahre 2009 und 2010 zwei Anträge auf Baunutzungsänderung gestellt worden. Ebenso offen blieb die Frage, ob dieser Gewerbebetrieb Gewerbesteuer in Bornheim zahlt.

Offensichtlich war damals weder der Rhein-Sieg-Kreis, noch die Ortspolizei und das städtische Ordnungsamt bereit, sich zum vorhandenen Bornheimer Bordellbetrieb dezidiert zu äußern. Wahrscheinlich, weil man ein solches Gewerbe in der Stadt nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Der zuständige Finanzausschuss der Stadt beschloss daher im September 2015, keine Erweiterung der städtischen Vergnügungssteuersatzung vorzunehmen.

Erst ein Bundesgesetz schafft Klarheit

Dieses Ignorieren von Tatsachen auf der Basis von angeblichem Nichtwissen änderte sich erst 2016 mit der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) auf Bundesebene und einer im § 12 ProstSchG verpflichtenden Betriebserlaubnis eines Bordelbetriebes. Eine Anfrage im vergangenen Jahr beim zuständigen Rhein-Sieg-Kreis ergab, dass ab Januar 2018 der Bornheimer Bordellbetrieb über eine Betriebszulassung verfügt. Jetzt kann die Stadt nicht mehr die offizielle Existenz des Bordellbetriebes leugnen, aber wie steht der Bürgermeister nun zu meiner erneuten Anregung, jetzt endlich die längst überfällige Besteuerung eines Sexbetriebes vorzunehmen, wie dies in fast allen Kommunen in unserer Nachbarschaft seit Jahren der Fall ist?

Die nur halb so große Gemeinde Alfter hat seit August 2017 für Bordell-, Sauna, FKK- und Swingerclubbetriebe diese zusätzliche Steuerart als eigenständige Ergänzung  zur Alfterer Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Hintergrund dürfte der 2016 im Alma-Gewerbegebiet in Alfter-Oedekoven eröffnete Sauna-Club gewesen sein. Bornheim verzichtet seit Jahren auf diese Steuereinnahme und subventioniert somit indirekt dieses Etablissement. Hingegen werden örtliche Kneipenbesitzer seit Jahren für den Betrieb ihrer Spielautomaten ausnahmslos zur Kasse gebeten.  Diese Unwucht in der städtischen Kommunalbesteuerung sollte meiner Meinung nach aus Gleichbehandlungsgrundsätzen schleunigst beendet werden.

Grundlage für die Besteuerung der Bordelle ist der Flächenmaßstab. In Alfter werden pro 10 m², und pro Veranstaltungstag 4 bis 6 Euro erhoben. Die Vorgaben der Alfterer Satzung könnte die Stadt Bornheim gleichlautend übernehmen. Im Juni 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), dass der Flächenmaßstab verfassungsrechtlich zulässig sei. (OVG NRW Az.: 14 B 404/17). Doch wie nimmt Bornheims Bürgermeister zu meiner erneuten Anregung, eine solche Bordellsteuer auch in Bornheim zu erheben, in seiner neusten Vorlage Stellung?

Er … weist meine Anregung vor dem Hintergrund der Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes und zur Gewährleistung der städtischen Finanzautonomie als unbegründet zurück.

Wie bitte! Mit dem Hinweis auf die Finanzautonomie des Stadtrates soll nun ein Bordellbetrieb weiter ein Steuerprivileg genießen?

Da ist wieder das bewusste Ignorieren eines Sachverhaltes in Bezug zur kommunalen Steuergerechtigkeit. Selbst im Sachverhalt der Vorlage wird nur oberflächig auf meine Anregung hingewiesen, aber nicht explizit erläutert, warum man diese Anregung nicht unterstützt.

Der Stadtrat muss eine unzulässige Steuer zurückzahlen

Ganz anders verhielt sich der Stadtrat im März 2018, als er eine Wettbürosteuer beschloss, obwohl es in Bornheim zur damaligen Zeit noch gar kein Möglichkeit gab Sportwetten live abzuschließen. Nur weil es im Jahre 2017 bei der Bornheimer Bauverwaltung eine Anfrage zur Errichtung eines Wettlokals gab, wurde trotz der Hinweise auf höchstrichterliche Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene, welche vor der wahrscheinlichen Unzulässigkeit dieser Zusatzsteuer warnten, im Eilverfahren eine kommunale Wettbürosteuer vom Stadtrat beschlossen. Mit dem Ziel, das Glücksspielgeschäft einzudämmen, wie die Stadtverwaltung im März 2017 in ihrer Vorlage schrieb. Doch mit ihrem Urteil vom 20. September 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht der Stadt einen Strich durch die Rechnung gemacht und entschieden, dass kommunale Wettbürosteuern unzulässig sind. Der Rat der Stadt Bornheim musste daher im Januar 2023 diese Bornheimer Wettbürosteuer aufheben und den Betreibern rd. 95.000 Euro zurückzahlen.

Fazit: Hätten die Ratsmitglieder 2018 statt einer illegalen Wettbürosteuer eine legale Bordellsteuer erhoben hätte man bis 2023 die gleiche Summe legal erworben.

1 Gedanke zu „Bornheims Bürgermeister Becker weist Einführung einer Bordellsteuer als „unbegründet“ zurück!“

  1. Selbstverständlich erwarte ich von meiner Heimatkommune, dass sie alle legalen Einnahmequellen, also auch eine „Sexsteuer“ – genauso, wie die Gewerbesteuer – zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit und zur Entlastung der hier steuerzahlenden Bürger und Betriebe, erhebt. Ein Bordell ist ebenso wie eine Spielothek ein Gewerbebetrieb und somit steuerpflichtig. Gleichzeitig kann die Steuer auch als Regulativ genutzt werden.

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