Breite Zustimmung für den Doppelhaushalt 2023/2024

von

Auch diesmal werden Millionen Euro an Fehlbeträgen (Schulden) isoliert und als fiktive Einnahmen verbucht.

Positiv konnte man feststellen, dass alle Fraktionen, bis auf die ABB die keine eigenen Anträge schriftlich einreichte, diesmal auch bereit waren bei sich selbst eine Reduzierung des Budgets vorzunehmen. Im Bereich der Kosten für politische Gremien beantragten die GRÜNEN, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Fraktionen ein Konzept erarbeitet um 10 Prozent der Aufwendungen für die politischen Gremien zu reduzieren. Die Sprecherin der GRÜNEN Maria Koch sprachen von ca. 100.000 Euro weniger an Ausgaben, die zukünftig mit dieser Reduzierung erzielt würden. Die SPD schlug darüber hinaus vor, die Fax- und Telefongeräte in den sechs angemieteten Fraktionsräumen abzuschaffen. Die CDU, die FDP und die UWG wollten sogar diese Fraktionsräume im Bornheimer Servatius-Center ganz aufgeben. Doch bis Ende März 2025 sind diese Räume vertraglich fest angemietet. Eine Kündigung dieses Mietvertrages hat keine Auswirkung auf den aktuellen Haushalt. Der mit 840.000 Euro jährlich veranschlagte Haushaltsposten Politische Gremien bleibt somit vorerst im Doppelhaushalt stehen, bis endgültig das in Auftrag gegebene Konzept vorliegt und auch umgesetzt ist. Warten wir einmal ab in welchem Monat und mit welchem Eurobetrag dieser Vorsatz bis Ende 2024 verwirklicht wird. Meine konkrete Anregung doch schon heute die hohen Fraktionszuwendungen um 10.000 Euro zu kürzen wurde ohne Diskussion abgelehnt.

Der Antrag der UWG erneut die Möglichkeit auszuloten, in bestimmten Bereichen mit hohem Parkdruck eine Parkraumbewirtschaftung zu beschließen, wurde nach kurzer Beratung in einen  nichtöffentlichen Arbeitskreis überwiesen.

Ein konkreter Antrag der UWG, den Haushaltsansatz -Runder Tisch- für ein neues Kulturzentrum/Heimatmuseum in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zu streichen fand nur die Zustimmung  von SPD und  ABB. Mit 14 Ja-Stimmen zu 9 Nein-Stimmen beschloss die Mehrheit der Ausschussmitglieder, dass diese 5.000 Euro im Haushalt verbleiben.

Für die Erstellung eines qualifizierteren Mietspiegels für Bornheim wurden erstmals 40.000 Euro bereitgestellt.

Ein Sperrvermerk der SPD für Klima- und Artenschutzprojekte im konsumtiven Haushalt wurde von CDU-, GRÜNEN- und UWG-Ratsmitgliedern mehrheitlich abgelehnt. 550.000 Euro insgesamt sind dafür in den beiden Jahren 2023 und 2024 vorgesehen. Begründet wurde von der SPD dieser Sperrvermerk mit dem Argument, dass kein Maßnahmenkatalog zum „Klimafolgenanpassungskonzept“ vorliegt.

Das Projekt Neubau Gesamtschule Merten wird aufgrund eines SPD-Antrages noch einmal überplant mit dem Ziel einer Kosteneinsparung. Der geplante Dachgarten steht zur Disposition.

Auf Antrag von CDU + FDP wurde einstimmig beschlossen, bei zukünftigen Hochbauvorhaben sich strikt am Standard für Funktionsgebäude zu orientieren. Das bedeutet, zukünftig soll nicht die am Markt angebotene höchste Material- und Ausstattungsqualität verbaut werden, sondern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur noch ein vertretbarer funktionaler Standard.

Nach der Erschließung des Baugebietes Me16 in Merten wird hier eine 4-zügige KITA gebaut

Für den Neubau einer Kindertagesstätte in Merten wurden 3,4 Mio., für die Erweiterung der Grundschulen in Bornheim und Walberberg 7.2 Mio. und für die Erweiterung des Gymnasiums in Roisdorf und den Neubau der 2. Bornheimer Gesamtschule insgesamt 15,6 Mio. Euro in den beiden Haushaltsjahren bereit gestellt. An Planungskosten für den Neubau des Hallenbades wurden ferner in der Produktgruppe GEBÄUDEWIRTSCHAFT 200.000 Euro eingestellt.

Zum Schluss der Beratungen im Finanzausschuss wurde noch einmal heftig über ein Vorhaben gestritten, ob sich die Stadtgesellschaft überhaupt die Anträge der SPD und der UWG leisten könne 85.000 Euro aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen, um damit die KITA-Beiträge der Eltern insgesamt neu zu ordnen. Eltern mit einem niedrigen Familieneinkommen bis 25.000 Euro werden beitragsfrei gestellt. Daher sollte aus dem allgemeinen Haushaltbudget diese Betrag refinanziert werden. Dies wäre zurzeit möglich, da die Stadt Bornheim seit 2020 buchhaltungstechnisch über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und nicht mehr den strengen Regeln des Haushaltssicherungskonzept unterworfen ist. Obwohl der zuständige Fachausschuss mehrheitlich dieses SPD- Anliegen befürwortete, verbunden mit dem Hinweis, dass dann auch im Beschluss transparent darzulegen ist, welche Auswirkungen dies auf die Hebesätze bei den Kommunalsteuern hätte (6 Punkte mehr bei der Grundsteuer) sprachen sich der Bürgermeister, die CDU, die GRÜNEN, die ABB und die FDP im Finanzausschuss gegen diese Anträge aus.

Die Entscheidung im Stadtrat

Um den Stadthaushalt mit seinem prognostizierten Volumen in Höhe von 147 Mio. 2023 bis zu 153 Mio. Euro 2024 auch zu finanzieren und einen Haushaltsdeckungsertrag von jährlich 500.000 Euro zu erzielen wurden u.a. die Kommunalsteuern wie folgt erhöht:

Grundsteuer A von 290 v.H. auf 315 Prozentpunkte,

Grundsteuer B  von 695 v. H. auf 750 Prozentpunkte,

Gewerbesteuer von 490 v. H. auf 515 Prozentpunkte.

Dies bedeutet für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine Erhöhung um 8 Prozent. Die Steuer für alle Wohn- und Gewerbegrundstücke wurde um weitere 8 Prozent erhöht und für unsere fleißigen Gewerbebetriebe beschlossen Bürgermeister, CDU, GRÜNE, SPD, UWG und FDP weitere zusätzliche 5 Prozent Gewerbesteuererhöhung ab 2023 zu erheben. Die ABB stimmte mit 2 Stimmen dagegen, Einzelratsmitglied Daniel Schumacher enthielt sich der Stimme. Die Anregung der beiden Gewerbevereine aus Bornheim und Roisdorf die Gewerbesteuererhöhung auf 500 Punkte zu begrenzen, fand keine Zustimmung. Die 730 Bornheimer Gewerbesteuerzahler hatten im vergangenem Jahr 27 Mio. Euro und somit durchschnittlich pro Betrieb rund 37.000 Euro zusätzlich zu Ihrer Grundsteuer B an die Stadt Bornheim gezahlt. Insgesamt wurde 2022 von den ca. 18.000 Grundsteuer B-Zahlern 12 Mio. Euro, (rund 670 Euro pro Wohngrundstück) in die Stadtkasse eingezahlt. Die neuen Steuersätze gelten ab Januar 2023 rückwirkend. Kein Ratsmitglied stellte den Antrag erst ab dem 2. Quartal 2023 die neuen Steuersätze in Kraft zu setzen. Jetzt erhalten alle Steuerzahler eine Nachforderung.

Diese Unwucht in der städtischen Steuererhebung wird durch die neuen Steuersätze fortgesetzt und führt im Endergebnis beim Bornheimer Mittelstand zusätzlich zu den gestiegenen hohen Energiekosten zu weiteren Mehrbelastungen und Wettbewerbsverzerrungen bei allen Bornheimer Handwerksbetrieben und Einzelhandelsgeschäften. Auch eine Gefährdung der Arbeitsplätze in Bornheim kann zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Da hilft auch nicht die Betonung in den Reden der Fraktionssprecher, dass diese Steuererhöhung niedriger ausfällt als im November vom Bürgermeister vorgeschlagen. Verschwiegen wurde dabei tunlichst, dass in Zukunft vorgesehen ist, die Hebesätze alle drei Jahre der Haushaltssituation „anzupassen“.

Mitglieder der Wählergemeinschaft AKTIVE BÜRGER BORNHEIM (ABB) protestieren gegen Steuererhöhung.

Die ABB-Fraktion stimmte geschlossen mit 2 Stimmen gegen die Haushaltssatzung 2023/2024. Ihr Fraktionssprecher konnte in seiner Haushaltsrede trotzdem nicht überzeugend darlegen welche Alternativen von der ABB zum Verzicht auf Steuererhöhung und zur mittelfristigen Konsolidierung des Haushaltes notwendig gewesen wären. Einzelratsmitglied Daniel Schumacher lehnte ebenfalls den Haushalt ab. CDU, GRÜNE, SPD, UWG und FDP stimmten geschlossen für die Haushaltssatzung, mit den neuen Steuersätzen.

Übrigens: Eine exorbitante Grundsteuererhöhung von über 1000 Hebesatzpunkten, wie in einem noch zu beschießenden Alfterer Haushaltssicherungskonzept angedacht wurde, wird es in Bornheim bis 2026 voraussichtlich nicht geben.

Landesregierung zwingt die Kommunen zum Selbstbetrug!

Die neu eingeplanten Überschüsse von je 500.000 Euro in den kommenden beiden Jahren sind auf Sand gebaut und in Wirklichkeit nur Augenwischerei. Kein Bürger sollte jetzt aufatmen und glauben die Steuererhöhungen und Aufgabenreduzierungen wären vorbei. Im Gegenteil, die dunklen Wolken eines Haushaltssicherungskonzeptes zeichnen sich bereits am Horizont ab. Die jetzt im März 2023 angestrebten schwarzen Zahlen in den Ergebnisplänen 2023 und 2024 von mindestens je 500.000 Euro Erträgen pro Jahr verdecken, dass seit 2021 die Stadt Bornheim bis Ende 2022 rund 12 Mio. Euro an Mehrausgaben wg. den zusätzlichen Corona-Mehrkosten in einem Sonderposten als „Außerordentliche Erträge“ isoliert hat. Beabsichtigte der Bürgermeister noch im November 2022 nur 3 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2023/24 zu „isolieren“, wurden jetzt auch noch die städtischen Mehrkosten (z.B. für Kriegsflüchlinge, Wohnraumbeschaffung usw.) des Ukrainekriegs zusätzlich veranschlagt. Die Coronabelastungen gekoppelt mit den neuen Kriegsfolgekosten musste die Stadt zwingend als „Außerordentliche Erträge“ darstellen, aufgrund eines Landesgesetzes. Für das laufende Jahr sind dies 9,7 Mio. und für nächstes Jahr noch einmal 11,5 Mio. Dann wären Ende 2024 insgesamt über 33 Mio. Euro zusätzliche Fehlbeträge (nicht gegenfinanzierte Ausgaben) in ein Sonderkonto geparkt worden. Diese 33 Mio. Euro stehen bis 2025 als „Einnahmen“ in den Büchern. Das entspricht 47 Prozent der Erträge aus Steuern und Gebühren des Haushaltsjahres 2021.

Spätestens ab 2026 werden dann diese isolierten Verbindlichkeiten entweder über maximal 50 Jahre abgeschrieben und somit die zukünftigen konsumtiven Haushaltskonten (Girokonto der Stadt) bis 2075 belasten oder unser Eigenkapital aufzehren. Doch halt, erst nach der Kommunalwahl 2025 steht im Stadtrat die finale Entscheidung an, wie die geparkten Schulden aus den Jahren 2021 bis 2025 abgeschrieben und/oder mit Steuererhöhungen eingefangen werden. Da hatte die schwarz/grüne Landesregierung den Kommunen einfach eine gute zeitliche Koordinierung vorgegeben. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Da die Landesregierung und auch die Bundesregierung bis heute den Kommunen eine Altschuldenübernahme verweigerten, und die Landesregierung per Gesetz (Isolierungspflicht) die Städte und Gemeinden zwingen, ihre Mehrkosten für die Corona- und Ukrainehilfen in der „Schattenproduktgruppe“ Außerordentliche Erträge zu parken, beschlossen die Ratsmitglieder im März 2023 in Wirklichkeit eine defizitäre Haushaltsatzung -auf Kosten der nachfolgenden Generationen.

In der Tat konnten die Zuhörer in der jüngsten Ratssitzung die Verabschiedung des Bornheimer Doppelhaushaltes als ein kurzes von Selbstlob gekennzeichnetes Bühnenstück von überzogener Belanglosigkeit empfinden, dass in knapp 60 Minuten über die Bühne ging. Eben ein Bornheimer Dramolett.

Meine Meinung:
Sind kommunale Haushaltsberatungen nur eine politische Spielwiese der Parteien? Denn sind erst einmal das Gesamtvolumen und die einzelnen Produktgruppen festgelegt, die Haushaltssatzung mit den Steuersätze beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, schlägt die Stunde der Administration.
Jetzt kann der Bürgermeister zwei Jahre lang Haushaltsansätze erhöhen oder reduzieren z. B. durch Ausgabenkürzungen oder Nichtausführung der vorgesehenen Maßnahmen aus Gründen des immer öfters dargelegten Personalmangels wg. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen oder fehlender Stellenbesetzung. Auch Mehrausgaben am Stadtrat vorbei lassen sich so steuern.
Innerhalb einer Produktgruppe können Haushaltsansätze beliebig verschoben werden. Diese Entscheidungen werden dem Rat nachträglich in einer kleingedruckten Vorlage präsentiert und dann meistens, ohne ein intensives Nachhaken, kommentarlos von den Ratsmitgliedern akzeptiert.
Wenn aber im ersten Halbjahr der Lagebericht (Lesen Sie dazu auch den LA VILLE Beitrag vom 3. Mai 2022 zum „strukturellen Defizit“ des Haushaltsabschlusses 2021) und die ergänzenden Erläuterungen des vergangenen Haushaltsjahres über die tatsächlich erfolgten Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) vorliegt, wird diese 64 Seiten starke Offenbarung ohne vertiefende Debatte vom Rat einfach zur Kenntnis genommen. Eigentlich wäre exakt zu diesem Zeitpunkt  eine ausführliche Diskussion im Stadtrat angebracht, um aus den einstigen Beschlüssen zum Haushaltsentwurf im Kontext zu den Ergebnissen des Lageberichtes, dies dann bei den zukünftigen politischen Entscheidungen als neuer Erkenntnisstand einzuarbeiten. HSt.

Im ersten Teil des Beitrages zum Haushalt 2023/24 informieren wir über die Ratsentscheidungen zur Stellenerweiterung, weitere Änderungsanträge und über zurückgestellte Straßenausbaumaßnahmen.

Schreibe einen Kommentar