Roisdorf ringt um seine Marktschänke

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Steht bald der Abrissbagger vor der letzten Roisdorfer Kneipe?

Es sind Szenen, wie man sie in der Kommunalpolitik selten erlebt: Mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger drängen sich um die Sitzplätze an diesem Mittwochnachmittag im Bornheimer Rathaus, die Botschaft klar und unmissverständlich: Finger weg von unserer Marktschänke. Sie waren einem kurzfristigen Aufruf in den sozialen Medien gefolgt und zur Bürgersprechstunde von Bürgermeister Christian Mandt erschienen. Auch Vertreter der lokalen Presse und der WDR waren vor Ort.

Seitdem der Pächter der Marktschänke Anfang des Jahres die Kündigung seines Pachtvertrags zum 31. März erhalten hat, treibt viele Roisdorfer eine Frage um: Wo trifft man sich künftig zum Feierabendbier, zum preiswerten Essen mit Familie und Freunden? Wo proben die Musikfreunde? Und wo genießt man im Sommer die Abende, wenn der kleine Biergarten verschwindet? Verschwindet bald ein Stück Alltagskultur, das sich nicht ersetzen lässt.

Ein zentraler sozialer Treffpunkt für das gesamte Vorgebirge steht vor dem Aus. Nach Plänen des EDEKA-Konzerns soll das Gelände der Marktschänke einer Erweiterung ihrer Bananenreiferei weichen. Vorgesehen ist eine Vergrößerung der bestehenden Halle sowie der Bau einer neuen Umfahrungsstraße – genau dort, wo heute noch die Kneipe steht.

Die Erweiterung dient der Ausweitung der Reifekapazitäten: In zusätzlichen Kammern sollen grüne Bananen unter kontrollierten Bedingungen innerhalb etwa einer Woche zur Verkaufsreife gebracht werden. Das bedeutet zugleich mehr Transportaufkommen. Noch mehr Lkw werden künftig zwischen den niederländischen Hafenstandorten, Roisdorf und den EDEKA-Filialen unterwegs sein.

Der Standort hat sich längst zu einer rund um die Uhr betriebenen Produktionsstätte entwickelt – sehr zum Leidwesen der Anwohner in der Herseler-, Mainzer- und Güterbahnhofstraße. Etwa 120 Lkw werden täglich beladen und in Richtung der EDEKA- und Netto-Großhandelsbetriebe weitergeleitet. Das entspricht rund 120 Lkw-Fahrten pro Tag nach Roisdorf (Hinfahrten) sowie weiteren 120 Fahrten vom Fruchtkontor zurück zu den einzelnen Großhandelsbetrieben (Rückfahrten). In Summe sind das etwa 240 Fahrten pro Tag – rechnerisch im Schnitt eine Lkw-Fahrt alle 6 Minuten (bezogen auf 24 Stunden). Eine Entwicklung, die schon heute ihre Schatten wirft: steigende Lärmbelastung und wachsender Druck auf die Anwohner. Bereits jetzt führten Überschreitungen von Lärmgrenzwerten zu nächtlichen Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Raiffeisenstraße.

Während einige Lokalpolitiker auf steigende Gewerbesteuereinnahmen hoffen, bleiben konkrete Zahlen aus. Stattdessen wird auf mögliche neue Arbeitsplätze verwiesen. Gleichzeitig würden mit der Schließung der Marktschänke mehrere Arbeitsplätze wegfallen.

Denkmalschutz als Ausweg – oder bewusst blockiert durch Fake News?

Für eine sachliche Lösung braucht es Transparenz und Vertrauen. Doch genau daran mangelt es aus Sicht vieler Bürger. Denn wer will als Lokalpolitiker öffentlich die Verantwortung für den Abriss der letzten Dorfgaststätte übernehmen?

Stattdessen wird die Verantwortung indirekt verschoben – unter anderem mit Verweis auf eine Stellungnahme des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Darin wird zwar die historische Bedeutung des Standorts der ehemaligen Obst- und Gemüseversteigerung ausdrücklich anerkannt. Gleichzeitig kommt der zuständige Mitarbeiter zu dem Schluss, dass die verbliebene Bausubstanz – einschließlich der Marktschänke – nicht ausreichend sei, um Denkmalschutz zu rechtfertigen. Was dabei gern verschwiegen wird: Diese Einschätzung basiert allein auf Akten und Fotos. Eine erneute Ortsbesichtigung? Fehlanzeige. Und vor allem: Sie ist nicht bindend.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass solche Verfahren auch anders verlaufen können: Beim Eintrag des Roisdorfer Mineralbrunnens in die Denkmalliste wurde 2008 deutlich großzügiger geprüft – inklusive eines erweiterten Ermessensspielraums für die örtliche Denkmalbehörde, obwohl 2008 noch das Benehmen mit dem LVR-Amt erforderlich war. Diese Vorschrift wurde 2022 vom Gesetzgeber in „nach Anhörung“ geändert.

Nach geltender Rechtslage entscheiden in Nordrhein-Westfalen die Unteren Denkmalbehörden (UDB) über die Eintragung in die Denkmalliste nach Anhörung des LVR-Denkmalamtes autonom im Sinne einer fachlichen Letztentscheidungskompetenz. Sie sind dabei nicht an politische Weisungen gebunden, sondern ausschließlich an gesetzliche Vorgaben im Denkmalschutzgesetz NRW.

Fälschlicherweise hat die Stadt in einer Pressemitteilung und auch der Bürgermeister in seiner Einladung zur Bürgersprechstunde von „in Abstimmung“ und „im Benehmen“ gesprochen. Und so den Eindruck vermittelt, dass ohne Einverständnis des LVR-Amtes kein vorläufiger Schutz möglich sei.

Genau hier setzt die Kritik an: In diesen offiziellen Verlautbarungen wurde der Eindruck erweckt, eine Unterschutzstellung sei ohne Zustimmung des LVR nicht möglich. Ein Narrativ, das so nicht stimmt – aber politisch bequem ist. Tatsächlich hätte die Untere Denkmalbehörde die Möglichkeit, auch gegen die Stellungnahme des LVR zu entscheiden – sofern dies begründet wird.

Noch im April erklärte die städtische Pressestelle gegenüber der Bonner Rundschau, ein Fachgutachten sei nicht nötig, weil es an einer fachlichen Begründung fehle. Dabei verschweigt sie die von Dr. Ernst Gierlich vorgelegte zehnseitige Expertise zum Denkmalwert der Backsteinfassade einschließlich der Marktschänke. Sie liegt der UDB seit Januar vor. Damit wird die fachliche Begründung des Historikers ignoriert und pauschal auf ein angebliches Prozessrisiko verwiesen, ohne dieses im Einzelnen zu benennen.

Eine vorläufige Unterschutzstellung hätte Zeit geschaffen: Zeit für ein unabhängiges Gutachten, Zeit für eine fundierte Bewertung des Bauensembles – und Zeit, um irreversible Fakten zu vermeiden.

Ein lange bekanntes Vorhaben

Brisant ist zudem: Die Expansionspläne waren der Politik offenbar schon deutlich früher vertraut. Wie inzwischen zugegeben wurde, fand im März 2025 im nichtöffentlichen Teil einer Fachausschuss-Sitzung die Vorstellung der erweiterten EDEKA-Bananenreiferei mit neuer Umfahrungsstraße durch einen Vertreter des EDEKA-Konzerns statt.

Diese Vorabinformation von 22 Ausschussmitgliedern, darunter aus Roisdorf die 1. stellv. Bürgermeisterin Gabriele Kretschmer und der einstige ABB-Fraktionsvorsitzende Björn Reile, beinhaltete erheblichen Sprengstoff, wie wir heute wissen. Teilnehmer berichten von detaillierten Plänen – inklusive der Auswirkungen auf das Gelände der Marktschänke.

Widerspruch blieb aus. Stattdessen: Stillschweigen. Ausgerechnet im beginnenden Kommunalwahlkampf war eine unbequeme Debatte mit den Wählerinnen und Wählern offenbar nicht gewollt. Erst als Anfang 2026 immer mehr Details öffentlich wurden, reagierten Politik und Verwaltung. Zu diesem Zeitpunkt hatte EDEKA die notwendigen Grundstücke, einschließlich der Marktschänke, bereits erworben.

Eine Entscheidung mit Folgen

Die Auseinandersetzung um die Marktschänke ist längst mehr als ein lokaler Nutzungskonflikt. Sie berührt Grundfragen kommunaler Politik: Transparenz, Bürgerbeteiligung und den Umgang mit gewachsenen sozialen Strukturen. Für viele Roisdorfer steht fest: Es geht nicht nur um ein Gebäude – sondern die entscheidende Frage bleibt bislang unbeantwortet: Wie viel ist einer Kommune ihre eigene Lebensqualität wert?

Lebensqualität und Identität. Ob der Abrissbagger tatsächlich kommt, ist noch offen. Klar ist jedoch: Das Vertrauen vieler Bürger in Politik und Verwaltung hat bereits Schaden genommen. Was bleibt, ist ein bitterer Eindruck: Entscheidungen werden vorbereitet, ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen. Kritische Optionen – wie der Denkmalschutz – werden nicht ausgeschöpft. Verantwortung wird verschoben. Und am Ende sollen die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren, dass alles alternativlos gewesen sei. Doch genau das glauben viele in Roisdorf nicht mehr.

Meine Meinung:
Die Marktschänke wird nicht aus zwingenden Gründen geopfert, sondern aus politischem Kalkül, Intransparenz und mangelndem Willen, kommunale Verantwortung zu übernehmen. Der Denkmalschutz hätte rechtlich angewendet werden können. Dass dies nicht geschah, ist eine bewusste Entscheidung – gegen den erklärten Willen des Gewerbevereins, der  Heimatfreunde und weiten Teilen der Bürgerschaft.

Bürgermeister Mandt könnte grundsätzlich von seinem Weisungsrecht gegenüber der Unteren Denkmalbehörde (UDB) Gebrauch machen, im Rahmen der Beaufsichtigung des Geschäftsgangs, da diese als Teil der Kommunalverwaltung in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde eingebunden ist. Der Bürgermeister kann also den Ablauf der Arbeit der UDB steuern. Die UDB entscheidet darüber, ob sie der Stellungnahme des LVR-Amtes folgt.

Will die UDB von der fachlichen Äußerung des LVR- Amtes abweichen, hat sie dies nach § 24, Abs. 6 DSchG NRW zu begründen. Die Landschaftsverbände haben dann die Möglichkeit, die Oberste Denkmalbehörde (Ministerium) anzurufen.

Ich hatte beim zuständigen LVR-Mitarbeiter telefonisch nachgefragt, ob seine Fachbehörde die Oberste Denkmalbehörde in Düsseldorf einschalten würde, wenn Bornheim das Bauensemble Versteigerung/Marktschänke in die Denkmalliste eintragen würde. Er verneinte diese Frage. HSt.

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