Streit um die letzte Kneipe in Roisdorf

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Denkmalschutz, Stadtplanung und wirtschaftliche Interessen im Fokus

Zu den zentralen Aufgaben des Roisdorfer Gewerbevereins gehört es, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu schützen und zu fördern. Grundsätzlich vertritt ein Gewerbevereinsvorstand die Belange seiner Mitglieder gegenüber Rat und Verwaltung.

Als Anfang Januar 2026 erstmals öffentlich wurde, dass dem Pächter der Roisdorfer Marktschänke zum 31. März desselben Jahres der Pachtvertrag durch den damaligen Eigentümer Landgard gekündigt worden war, löste dies nicht nur im Vorstand, sondern auch bei vielen Menschen im südlichen Vorgebirge bei Bonn und darüber hinaus große Entrüstung und Betroffenheit aus.

Vor dem Hintergrund der klaren Vorgaben der Vereinssatzung war es für den Vorstand des Gewerbevereins unumgänglich, sich unmittelbar und ohne Vorbehalte für sein langjähriges Mitglied – den Marktschänkenpächter Stefan Kempf –, dessen Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze sowie den Fortbestand dieses mittelständischen Betriebes einzusetzen. Weder das EDEKA Fruchtkontor als Teil des EDEKA-Konzerns noch Landgard oder die Stadt Bornheim sind Mitglieder des Gewerbevereins. Auch die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) kam als Kooperationspartner nicht mehr in Betracht. Bereits ein Jahr zuvor hatte sie an einer internen Ausschuss-Sitzung zur geplanten Erweiterung der Bananenreiferei teilgenommen und gemeinsam mit Politik, städtischem Bauamt und EDEKA Überlegungen zur Überplanung der Marktschänke angestellt.

Vor diesem Hintergrund suchte der Roisdorfer Unternehmerkreis bewusst außerhalb der „Rathausblase“ nach Unterstützung, nachdem bekannt geworden war, dass die letzte Roisdorfer Gaststätte einer Erweiterung der EDEKA-Hallen weichen sollte. Mit den Roisdorfer Heimatfreunden fand man einen engagierten Bündnispartner. Der Heimatverein beantragte im Januar 2026 im Bürgerausschuss, die Schmuckfassade der ehemaligen Obst- und Gemüseversteigerung einschließlich der Marktschänke in die Denkmalliste der Stadt Bornheim aufzunehmen. Um einen drohenden Abriss infolge der Pachtkündigung zu verhindern, wurde zudem angeregt, beide Objekte unter vorläufigen Denkmalschutz zu stellen.

Mehr Information zum Antrag auf vorläufigen Denkmalschutz in diesem neuen Beitrag:

Diese Vorschläge wurden jedoch vom zuständigen Fachausschuss nicht aufgegriffen. Stattdessen wurde der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit den beteiligten Vereinen und EDEKA zu führen und der Politik über die Ergebnisse zu berichten. Ein vom Bürgermeister im Mobilitäts-Ausschuss danach eingebrachter Beschluss zum Abriss des ehemaligen Versteigerungs- und Trinkgutgebäudes einschließlich der Fassade wurde zwar beschlossen , jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Erst nach dessen Aufhebung kann der Abriss eingeleitet werden. Damit wurde zwar ein zeitlicher Aufschub erreicht, nicht jedoch das Ziel des dauerhaften Erhalts.

Vor diesem Hintergrund luden die Vorsitzenden beider Vereine kurzfristig Anfang April zu einer Informationsveranstaltung ein. Ziel war es, interessierte Bürgerinnen und Bürger sachlich über die bisherigen Abläufe auf örtlicher und insbesondere kommunalpolitischer Ebene zu informieren, da zuvor sämtliche Informationen zum drohenden Ende der Marktschänke und zum möglichen Abriss der historischen Fassade ausschließlich von Seiten der Stadt Bornheim stammten.

Informationsveranstaltung im Rathaus

Der Historiker und Vorsitzende der Heimatfreunde, Dr. Ernst Gierlich, erläuterte in seinem Vortrag die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NRW. Baudenkmäler seien demnach Objekte, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse bestehe, da sie bedeutend für die Geschichte der Menschen, der Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse seien.

Nach Auffassung Gierlichs sind diese Kriterien beim Bauensemble aus Backsteinfassade und Marktschänke im Rosental mehrfach erfüllt. Die Anlage sei identitätsstiftend für Roisdorf und dokumentiere die Entwicklung des Ortes im 20. Jahrhundert sowie die Geschichte des landwirtschaftlich geprägten Vorgebirges. Die zur Bahn ausgerichtete Schaufassade aus dem Jahr 1929 verdeutliche ihre repräsentative Funktion im Kontext der damaligen Infrastruktur. Zudem weise die Fassade expressionistische beziehungsweise reformarchitektonische Gestaltungsmerkmale auf.

Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW sei nicht die vollständige Unverändertheit eines Bauwerks entscheidend, sondern dessen fortbestehende Aussagekraft. Gerade bei Industrie- und Zweckbauten seien bauliche Anpassungen Teil der Nutzungsgeschichte und stünden einer Denkmaleigenschaft nicht entgegen, solange prägende Merkmale erhalten blieben.

Diese Einschätzung gelte auch für die ehemalige Kantine der Agrargenossenschaft, die heutige Marktschänke. Sie bilde mit der Fassade einen baulich-historischen Zusammenhang, der in wesentlichen Teilen erhalten sei. Dennoch folgte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland dieser Argumentation nicht und lehnte eine Denkmalwürdigkeit gegenüber der Stadt Bornheim ab. Eine direkte Antwort an die Heimatfreunde steht bislang aus, während Stadt und Gewerbeverein bereits eine Rückmeldung erhalten haben.

In einer anschließenden Präsentation ging der Gewerbeverein auf die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eintragung des Ensembles ein. Auch wenn das LVR-Amt im Anhörungsverfahren eine Denkmalwürdigkeit verneint habe, treffe die Untere Denkmalbehörde ihre Entscheidung eigenständig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie sei dabei nicht an politische Weisungen gebunden.

Kritik an der Darstellung aus dem Rathaus

Als langjähriges Ratsmitglied zeigt man sich irritiert über öffentliche Aussagen des Bürgermeisters, wonach eine vorläufige Unterschutzstellung wegen eines angeblichen Baurechts von EDEKA ein zu hohes Klagerisiko für die Stadt darstellen würde.

Tatsächlich lag bis April 2026 weder eine positive Bauvoranfrage noch ein genehmigter Bauantrag für die geplante Hallenerweiterung vor. Ebenso existiert bis heute kein rechtskräftiger Bebauungsplan für das gesamte Gewerbegebiet entlang der Straße Rosental, da das entsprechende Verfahren seit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2015 nicht weitergeführt wurde. Somit fehlen konkrete Festsetzungen zu Baufeldern, Verkehrsflächen und Nutzungen.

Zwar besteht grundsätzlich Baurecht nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich, jedoch liegt es im Ermessen der zuständigen Baubehörde, Bauvorhaben zu genehmigen oder aus Gründen des Bestandschutzes abzulehnen. Von dieser Steuerungsmöglichkeit hat die Stadt offenbar keinen Gebrauch gemacht, sondern dem EDEKA-Konzern signalisiert, dass die geplante Erweiterung grundsätzlich unterstützt werde. In der Folge wurden entsprechende Grundstücke, einschließlich der Marktschänke, erworben.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier wirtschaftlichen Interessen Vorrang eingeräumt wurde – ohne ausreichende Berücksichtigung der Existenzsorgen eines etablierten Gastronomiebetriebs, der für das soziale Leben im Ort eine wichtige Rolle spielt.

Planungsalternativen und Abrisspläne

Im Rahmen unserer Veranstaltung wurde erstmals eine alternative Planung vorgestellt, die durch eine leichte Verschiebung der neuen Halle sowohl die Erweiterung als auch eine Umfahrung für Lkw ermöglichen und gleichzeitig den Erhalt der Marktschänke sichern könnte.


Ungeachtet dessen beschloss die Politik im März 2023, den geplanten Park-and-Ride-Platz im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes an einen neuen Standort zu verlegen. Entgegen den Ergebnissen mehrerer Workshops mit Fachleuten und Bürgern soll die Anlage nun auf dem Gelände der ehemaligen Versteigerungsgebäude errichtet werden.

Als Begründung wurden Schwierigkeiten bei der Entwässerung am ursprünglich vorgesehenen Standort sowie geschätzte Kosten von rund 3,03 Millionen Euro genannt. Durch den notwendigen Abriss der bestehenden Gebäude würden jedoch zusätzliche Kosten von etwa 2 Millionen Euro entstehen, sodass sich das Gesamtvolumen auf deutlich über 4 Millionen Euro erhöht.

Nicht erwähnt wurde in der März-Sitzungsvorlage, dass sich in unmittelbarer Nähe ein großes Regenrückhaltebecken befindet, das bereits heute die Entwässerung sicherstellt. Zudem liegt das Gebiet in einer Wasserschutzzone, in der besondere Anforderungen an die Behandlung von Niederschlagswasser gelten. Eine entsprechende Genehmigung liegt bislang nicht vor.

Dennoch wurde die Standortverlagerung beschlossen – offenbar in der Erwartung, dass ein Großteil der Kosten durch Fördermittel des Verkehrsverbunds go.Rheinland gedeckt werden könnte.

Offene Finanzierungsfragen

Fördermittel von go.Rheinland werden jedoch nur nach Bedarf und in begrenzter Höhe gewährt. Der überregionale Verkehrsverbund go.Rheinland  ist auf Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt angewiesen.Diese werden nach einer Bedarfsprüfung und in einer Höhe von 9.000 Euro, pro Stellplatz, als Fördergelder über go.Rheinland an die Kommunen weitergeleitet. Eine Studie aus dem Jahr 2022 kam zu dem Ergebnis, dass für den Standort Roisdorf kein signifikanter Ausbau des Park-and-Ride-Angebots erforderlich ist. Lediglich im Bereich der Fahrradabstellanlagen wurde zusätzlicher Bedarf festgestellt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Finanzierung der geplanten 230 Stellplätze erfolgen soll – insbesondere da ein Großteil der Nutzer voraussichtlich nicht aus Bornheim stammt. Entsprechende Fragen zur Kostenverteilung und zur tatsächlichen Bedarfslage sind bislang unbeantwortet geblieben.


Abriss mit Ansage – und eine Politik des Wegsehens

Meine Meinung:
Der geplante Abriss der letzten Roisdorfer Dorfkneipe ist kein bedauerlicher Einzelfall – er ist das Ergebnis einer Politik, die Transparenz scheut und Bürgerbeteiligung offenbar nur als lästige Pflicht begreift. Schon vor der Kommunalwahl 2025 wurde das absehbare Ende der Marktschänke aus wahltaktischen Gründen verschwiegen. Dass eine Erweiterung des EDEKA-Fruchtkontors unweigerlich den Abriss der historischen Gaststätte nach sich ziehen würde, dürfte im Stadtrat niemanden überrascht haben. Die Öffentlichkeit wurde dennoch im Unklaren gelassen.

Auch der Amtsantritt des neuen Bürgermeisters brachte keine Wende. Trotz klarer Selbstverpflichtung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft blieb eine Einwohnerversammlung aus. Dabei ist sie kein optionales Extra, sondern das Minimum an Respekt gegenüber den Menschen, die die Folgen politischer Entscheidungen tragen. Wer erst informiert, wenn alles entschieden ist, betreibt keine Beteiligung – sondern Beruhigungspolitik.

Dass schließlich erst wachsender öffentlicher Druck zu einer „Bürgersprechstunde“ führte, spricht Bände. Über 200 Bürgerinnen und Bürger wurden mit 55 Minuten abgespeist – ein Affront gegenüber jedem ernsthaften Dialog. Wichtige Fragen blieben unbeantwortet, Alternativen wurden kaum diskutiert. Gleichzeitig werden entscheidende Gespräche terminiert, ohne alle relevanten Akteure einzubeziehen. Besonders alarmierend: Die Aufklärung musste letztlich von der Zivilgesellschaft übernommen werden. Während das Rathaus zögert, organisiert der Gewerbeverein eigenständig Informationsveranstaltungen, präsentiert Lösungsansätze und gibt den Betroffenen eine Stimme. Wenn Bürger selbst leisten müssen, was eigentlich Aufgabe der Verwaltung ist, läuft etwas grundlegend falsch.

Der Eindruck drängt sich auf, dass wirtschaftliche Interessen hier mehr Gewicht haben als der Wille der Bürgerschaft. Der soziale und kulturelle Wert der Marktschänke scheint im politischen Kalkül zweitrangig zu sein. Wer so handelt, verspielt Vertrauen – und gefährdet den Zusammenhalt vor Ort. HSt.

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