Radpendlerroute Bornheim-Bonn

von

Eine erste Bürgerinformation nach fünf Jahren 

Der alte wie der neue Bornheimer Stadtrat -mit seinen sechs Fraktionen- wollte die Bürger „mitnehmen“, z.B. durch eine frühzeitige Information bei den vielen anstehenden städtischen Planungen und Vorhaben, insbesondere wenn es um den Neubau von Straßen geht. Hehre Absichten, doch bereits in der vergangenen Ratsperiode blieb es bei der Absicht und auch derzeit – beim aktuellen Radwegeneubau- scheint dies weiterhin nicht wirklich gewollt zu werden.

Im Gegenteil, in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des zuständigen Stadtentwicklungsausschusses (StEA) wurden und werden Trassenpläne diskutiert und Grundstücke gekauft. Dies geschieht In voller Absicht um anschließend auf städtischen Flächen eine höchst umstrittene Trasse gegen die betroffenen Anrainer und gegen die Bedenken der Naturschutzverbände durchzusetzen. Zur gleichen Zeit wurden hingegen zweimal meine Anträge auf erstmalige Bürgerinformation und Beteiligung der betroffenen Anlieger von einer Mehrheit der Stadtratsfraktionen, einschließlich der SPD, abgelehnt.

Um diesem kryptischen Verfahren eine Grenze zu setzen, luden Paul Kröfges von der Regionalgruppe Köln des BUND und ich, nach den Corona-Einschränkungen die Anlieger der Straße SIEFENFELDCHEN zu einer Vorstellung und Diskussion über den Vorentwurf der geplanten Radpendlerroute ein. Dieser seit 2016 im Rat vorgestellte Entwurf einer Streckenplanung der zukünftigen Fahrradroute wurde somit erstmals in einer privat organisierten, aber vom BUND unterstützten Bürgerversammlung im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium vorgestellt.
Wir beide betonten zum Start unserer Präsentation, dass es nicht darum gehe, eine gute Radwegeverbindung in Richtung Alfter zu verhindern, sondern um eine kritische und grundsätzliche Abwägung des jetzt geplanten zweiten beleuchteten Radweges mit der Bürgerschaft. Parallel zu einer vorhandenen Rad- und Gehwegverbindung entlang der König- und Bonner Straße und des Bornheim-Roisdorfer Baches. Diese Abwägung darf nicht allein dem Stadtrat, den Fahrradfahrenden und ihren Lobbyverbänden überlassen werden.

Entwurfsplanung für den Bereich zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen

Kritik von Anliegern

Der Wohnweg Siefenfeldchen 102 bis 106 soll jetzt zu einer 4m breiten Fahrradstraße umgewidmet werden.

Dankbar wurde von Anliegern der Straße SIEFENFELDCHEN dieser erste Bürgerinformationsabend angenommen. Ein Anlieger stellte in Richtung der anwesenden Ratsmitglieder von CDU, GRÜNEN und UWG-Vertretern die Frage, ob sich die politischen Entscheidungsträger im Rathaus überhaupt vorstellen könnten, wie gefährlich der neue Fahrradweg für die Anlieger des schmalen Wohnweges der Häuser Siefenfeldchen 102 bis 106 und für die Autofahrer im Kurvenbereich der Stadtbahnbrücke sei? Diese abschüssige und unübersichtliche Strecke würde zu einer Radschnellbahn für E-Biker und Schnellradfahrer, die dabei zusätzlich eine vielbefahrene Kreisstraße passieren müssten.

Der Vorsitzende der BUND Kreisgruppe Rhein-Sieg, Achim Baumgartner, verwies auf die in Deutschland bestehende Pflicht, sich mit konkurrierenden Belangen bei der Trassenplanung und deren Ausgestaltung auseinander zu setzen. Dies gelte insbesondere dann, wenn betroffene Belange, wie die Umsetzung der nach europäischem und nationalem Recht vorgegebenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) höherrangig und räumlich unverrückbar sind. Paul Kröfges, Experte zu diesem Thema beim BUND, erläuterte, dass es verbindliches Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sei, weitgehend alle Gewässer in Europa bis spätestens 2027 durch geeignete und überprüfbare Maßnahmen (Bewirtschaftungspläne) in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, was natürlich auch für den Bornheimer/Roisdorfer Bach gelte. Hierfür war mit dem 2016 von der Bornheimer Politik verbindlich und einstimmig beschlossenem Umsetzungsfahrplan auf regionaler Ebene eine gute Planungsgrundlage geschaffen worden, in der Renaturierung und Schaffung weiterer Retentionsflächen exakt verortet wurden. Mit Blick auf das aktuelle Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wird die Bedeutung einer solchen Planung überdeutlich und sollte konsequent umgesetzt, sogar erweitert und punktuell verbessert werden. Positiv war durchaus, dass in dieser Planung auch die Radpendlerroute mitberücksichtigt werden sollte, was zu einer vernünftigen Abwägung der Belange beigetragen hätte.

Leider wird das Instrument des „Umsetzungsfahrplanes“ auf Landesebene, bedingt durch den Einfluss der schwarzgelben Landesregierung nicht mehr gefordert, so dass der begrüßenswerte Plan für den Bornheimer/Roisdorfer Bach in den Schubladen verstaubt. Stattdessen wurden jetzt ziemlich unverbindliche und allgemeine Maßnahmenprogramme in den Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum von 2022 bis 2027 aufgenommen, die die Zielerreichung für das Gewässer nicht mehr eindeutig erkennen lassen. Für den BUND ist dies ein weiteres Beispiel für die mangelnde Umsetzung der WRRL in NRW und Anlass für die Ergänzung einer bereits eingereichten EU-Beschwerde, die Deutschland noch Probleme bereiten wird.  

Ein Teilbereich der geplanten Strecke verläuft im Außen- und Landschaftsschutzbereich der Ortschaften Bornheim und Roisdorf. Hier sah der Umsetzungsfahrplans für die WRRL vor, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. In diesem sogenannten Planfeststellungsverfahren wäre neben der Trassenführung auch die ebenfalls vor Jahren beschlossene und planerisch schon dargestellte Renaturierung des Bornheimer-Roisdorfer Baches mit einbezogen worden.

Stadtratsbeschlüsse wurden einfach ignoriert

Der in der Verbandsversammung des Wasserverbandes „Südliches Vorgebirge“ beschlossene Umsetzungsfahrplan (UFP) und der anschließend mit der Bezirksregierung in Köln abgestimmte UFP wurde nur ein Jahr später 2017 einseitig von der Stadtverwaltung Bornheim verworfen, weil die damit verbundene „…formelle Bodenordnung mindestens 5 Jahre dauern würde“ und dieser „…lange Zeitraum für den notwendigen Grunderwerb ungeeignet sei“, so der Bürgermeister in einer Sitzungsvorlage. Doch dies war offensichtlich ein vorgeschobenes Argument, wie man heute nach fast 5 Jahren erkennen kann. Denn die verantwortlichen Planer hatten 2017 vermutlich erkannt, dass sie über ein Planfeststellungsverfahren mit der gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung der Bürgerschaft und den Trägern öffentlicher Belange nicht nur Befürworter wie die Radfahrerlobby ADFC, sondern auch kritische und fachliche sachkundige Beteiligte, wie z.B. die Vertreter der Naturschutzverbände und die übergeordneten Naturschutz- und Wasserbehörden,  ebenfalls ins Verfahren miteinbeziehen müssen. Da wollte man offensichtlich doch lieber ohne große Diskussion und ohne ein schwieriges Beteiligungsverfahren auch in Bornheim das Projekt insgeheim vorbereiten und so unwiderrufliche Fakten schaffen.

Doch neben diesen bis heute unbeachtet gebliebenen ökologischen Vorgaben einer EU-Richtlinie wurden bei der Planung der Radpendlerroute auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben der Naturschutzgesetze auf Bundes- und Landesebene von der Lokalpolitik einfach beiseitegeschoben. Die geplante neue Radwegeroute führt mitten durch den Biotopverbund des Alfter-Bornheimer-(Roisdorfer) Baches mit seinen angrenzenden Broich- und Sumpfbereiche. Es ist weiterhin offen und ungeklärt, wie die für den Bornheimer Bach ausstehenden Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit der Radwegeplanung umgesetzt werden können und wie die Schutzgebote und die Zielvorgaben für den Biotopverbundkorridor BK-K-5207-103 umgesetzt werden. Der Bau einer bis zu vier Metern breiten zusätzlichen Asphaltpiste mit durchgehender Beleuchtung würde diesen Biotopverbund entlang des Baches über weite Strecken erheblich beeinträchtigen bis völlig zerstören. Eine planerische Lösung für dieses Problem gibt es aktuell nicht, weil dazu eine fachliche und themenübergreifende Auseinandersetzung, wegen der bis heute fehlenden Beteiligung der Naturschutzverbände, unterblieben ist.

Die Wegestrecke des neuen Fahrradweges zerschneidet zusätzlich auf gut 300 Metern den „Geschützten Landschaftsbestandteil (LB)“ Aeltersgasse.

Dieses Schutzgebiet ist ebenfalls ein Verbundkorridor der vom Hangbereich des Hohlweges Aeltersgasse in Botzdorf, entlang des Landschaftsschutzgebiets (L) oberhalb der Straße SIEFENFELDCHEN, weiter über das Wald-Tal „Wolfsschlucht“ -ein Naturschutzgebiet- (N) bis zum LB-Gebiet des Wittgenstein-Parks an der Roisdorfer Straße EHRENTAL sich erstreckt.

Auszug Landschaftsplan II Bornheim

Die Paragrafen 20 bis 30 des Bundesnaturschutzgesetzes erläutern in klaren und eindeutiger Sätzen den ökologischen Wert und den Schutzcharakter dieser Biotopverbünde.

Ein Enteignungsverfahren wird vorbereitet!

Politik und Verwaltung hatten auch nicht mit den Widerstand von mehreren Grundeigentümern gerechnet, die aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen bis heute nicht bereit waren, ihre Grundstücksparzellen an die Stadt zu veräußern. Daher wurde im Dezember 2019 ein Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt, damit man, nach Rechtskraft dieses B-Plans, die Grundeigentümer enteignen könne. Ob es dazu aber letztendlich kommen wird, ist heute fraglicher denn je. Schließlich steht jedem Bürger der Rechtsweg offen, einschließlich der Naturschutzverbände, mit dem Ziel durch die Verwaltungsgerichte diesen „Enteignungsbebauungsplan“ für rechtsunwirksam beschließen zu lassen.

Daher ist es für uns und auch für viele Naturfreunde in Bornheim unverständlich, dass dieser Hangbereich, einer der letzten unberührten und naturbelassenen Löss-Hänge zwischen Bornheim und Roisdorf, nun für einem Radweg geopfert werden soll, dessen Trassenführung auch insgesamt durchaus noch nicht in trockenen Tüchern ist.

Eine Vielzahl von Blühpflanzen finden im Hangbereich des Schutzgebietes -ab Februar- einen noch ungestörten Zufluchtsort:

Eine bis heute nicht ausgeschlossene Eskalation in einem Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten könnte abgewendet werden, wenn die Politik auf jenen Kompromissvorschlag eingehen würde, den der BUND und ich gegen Ende unserer Veranstaltung vorschlugen:

Vertreter aller Bornheimer Ratsfraktionen, Stadtverwaltung, die Naturschutzverbände BUND, NABU, der ADFC und der Wasserverband südliches Vorgebirge setzen sich an einen Tisch und streben gemeinsam eine Lösung bzw. einen Kompromiss an, wie denn diese neue Fahrradstrecke gemeinsam im Konsens zu verwirklichen wäre. Dies aber bitte vor den weiteren Beratungen im Fachausschuss und Stadtrat und unter Beteiligung der Anrainer.

Meine Meinung:
Bei der ökologischen Bewertung: Naturschutz vs. Klimaschutz durch mehr Fahrradfahrer bleibt die Feststellung, dass der Bestandserhalt des gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteils Aeltersgasse nicht das einziges Nadelöhr für die vorgesehene Radwegeplanung ist, sondern dass die Gesamtrassenplanung dringend einer kritischen Betrachtung und ggf. einer Revision bedarf.

Dabei ist die Renaturierung der Bornheimer Baches in Roisdorf und der Bau weiterer Retentionsflächen (Überflutungsbereiche) ein wichtiges Teilstück der zukünftigen Gewässerplanung am Bornheimer Bach. Das nächste Starkregenereignis wird sich auch nicht mit mehr Radfahrern auf Radschnellrouten verhindern lassen. Deshalb sind für mich weitere Retentionsflächen notwendiger als neue Radwege. Heute ist die Radfahrerlobby so stark in den kommunalen Gremien vertreten, wie einst im vergangenen Jahrhundert die Autofahrerlobby. Nun soll wieder rücksichtslos ein Straßenneubau in einen vitalen Baumbestand mit ebenso vielen insektenfreundlichen Totholzbeständen durchgesetzt werden, wie im vergangenen Jahrhundert für den überörtlichen Autoverkehr.

Um den damit einhergehenden Unmut in der Bürgerschaft nicht weiter anzutreiben, dürfen daher die Bornheimer Lokalpolitiker, der ADFC, die Behörden und die Umweltverbänden sich nicht einem dringend notwendigen Diskurs verschließen. Bislang hatte noch niemand zu einem solchen runden Tisch eingeladen.
Die Hoffnung nach einem gemeinsamen Gespräch, mit der Zielrichtung dort eine einvernehmliche Lösung zu finden, habe ich noch nicht aufgegeben. HSt.

1 Gedanke zu „Radpendlerroute Bornheim-Bonn“

  1. Als ich die ersten Pläne von der geplanten Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn gesehen hab, habe mich schon gefragt, wer sollte den Weg vom Bahnhof Bornheim bis zum Siefenfeldchen benutzen? Wohl kein Bornheimer oder Fremder mit Ortskenntnis. Der fährt direkt zum Siefenfeldchen und nicht erst über den Berg.
    Aus meiner Kindheit weiß ich von einem kleinen Friedhof zwischen Bahn und dem Fußweg in Höhe der evangelischen Kirche. Da war auch ein Türchen und Grabsteine, die langsam zuwuchsen und heut nicht mehr zu sehen sind. Vielleicht ist es Teil des Friedhofes der evangelischen Kirche, der 1928 beim Bau der Vorgebirgsbahn zerschnitten wurde.
    Günter Pohl

    Antworten

Schreibe einen Kommentar