Ein neuer Gehweg auf der Roisdorfer Brunnenstraße

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Das Land NRW übernimmt die Anliegerkosten bei gewidmeten öffentlichen Straßen.

Seit Jahren werden auf der Brunnenstraße (Kreisstraße 5) Teile des Gehweges von Anliegern als PKW-Stellplatz legal in Anspruch genommen. Mit Stabgitterzäunen und umlegbaren Parkbügeln im Straßenraum sichern sich Anlieger ihre privaten Stellplätze vor der Haustüre, zum Nachteil für alle Fußgänger, die dadurch gezwungen werden, die Fahrbahn zu benutzen. Ein unhaltbarer Zustand, dem gegenüber die Stadt seit 4 Jahren machtlos ist, weil der Gehweg sich im Eigentum der Anlieger befindet. Dazu hatte ich im September 2021 Fragen an den Bürgermeister gerichtet. Lesen sie hier seine Antworten und erfahren sie die Machtlosigkeit der Stadt gegenüber dieser einseitigen und rücksichtslosen Vorgehensweise einiger Anliegern, gegenüber ihren Mitbürgern.

Darauf hat nun der Rhein-Sieg-Kreis als Betreiber dieser Kreisstraße reagiert und möchte 2027 die K5 (Brunnenstraße/Siefenfeldchen) mit einem mindestens 1,40 Meter breiten talseitigen Gehweg neu ausbauen. Um die rechtliche Grundlage für einen Kauf der benötigten Fläche zu erhalten, wurde im Juni 2022 vom Stadtrat beschlossen, einen Straßenbebauungsplan aufzustellen (StB-Plan).

Nachdem dieser StB-Plan seit drei Jahren nicht weiter im städtischen Planungsamt bearbeitet wurde, hatte ich nun über eine Frage an Landrat und Bürgermeister den Vorschlag eingebracht, mittels eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Tempo in die Angelegenheit zu bringen. Diese Anregung hat jetzt die Stadt aufgegriffen und beabsichtigt, mit dem Kreis und der Bezirksregierung darüber ins Gespräch zu kommen. Im November 2025 findet diesbezüglich ein Gespräch mit der Bezirksregierung statt.

Schwierige, aber lösbare Kaufverhandlungen mit Anliegern.

Die Stadt hat inzwischen versucht, Grundstücke für den neuen Gehweg, der in der Straßenbaulast der Stadt Bornheim liegen wird, zu kaufen. Dies stellt sich aber schwierig dar, wie die Stadt vermerkte. Offensichtlich, weil Bornheim den Anliegern nur einen Kaufpreis von 102,50 Euro pro Quadratmeter anbot statt des aktuellen Bodenrichtwertes in Höhe von 410 Euro. Städtische Schreiben diesbezüglich an die Anlieger liegen LA VILLE vor.

Auf Nachfrage zu diesem Thema erinnerte ich die Anlieger während unseres Seniorennachmittages an die neuen Bescheide des Finanzamtes zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. In diesen wurden auch für diese öffentlichen aber noch privaten Gehwegflächen der aktuelle Bodenrichtwert angesetzt. Auf dieser Grundlage hat jetzt die Stadt auch die Höhe der Grundsteuer B festgesetzt. Ich denke, dies wäre doch eine gute Argumentationsbasis für die Anlieger bei den anstehenden Verkaufsverhandlungen mit der Stadt.

Laut Stadt: Anliegern entstehen keine Ausbaukosten!

Auf eine weitere Frage eines Anliegers während des Seniorennachmittages, ob die Immobilieneigentümer an den Kosten der Gehwegerneuerung beteiligt würden, antwortete der Bürgermeister mir später schriftlich:

„Die Straßenbaulast für Gehwege an Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt bei der Stadt. Zum genauen Zeitpunkt des Ausbaus kann die Verwaltung zurzeit keine Angaben machen, da für den Ausbau erst der Grunderwerb gesichert werden muss.

Laut Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) § 8 Abs. 1 u. 2 sollen die Gemeinden für den Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge erheben.
Nach § 8 KAG NRW Abs. 1 gilt, dass für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 vom zuständigen Organ beschlossen wurden keine Beiträge erhoben werden.“

Hier der Wortlaut (Auszug) der §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW:

§ 8a KAG Abs. 1 – Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen: „Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die Erstattung innerhalb von vier Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schlussrechnung der Straßenausbaumaßnahme vorliegt.

Die Erschließungsbeiträge, die für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben werden, sind von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht erfasst, da es sich bei diesen um eine nach Bundesgesetz zu erhebende Abgabe handelt, die durch Landesrecht nicht abgeschafft werden kann.

Die Straßenausbaubeiträge sind für die Anlieger vergangener und zukünftiger Baumaßnahmen nur bei gewidmeten innerörtlichen Straßen abgeschafft worden. Am 28. Februar 2024 hat der NRW-Landtag diese Novellierung rückwirkend beschlossen. Für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von den Städten beschlossen wurden, hat die Landesregierung eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verboten. Die Einnahmen, die den Städten dadurch entgehen, will das Land nun direkt übernehmen. Das gibt den Anwohnerinnen und Anwohnern Rechts- und Planungssicherheit, den Städten erspart es viel Bürokratie.

Meine Meinung:
Dies ist eine gute Nachricht aus Düsseldorf, im Interesse aller Anlieger von „historischen“ Straßen. Für unsere Seniorinnen und Senioren, den mobilitätseingeschränkten Menschen, den Kindern und darüber hinaus für alle Fußgänger ziehe ich aus diesen Aussagen der überörtlichen Politik das positive Fazit, dass zukünftig ab 2027/28 auf der Brunnenstraße eine sichere Gehwegnutzung endlich Realität werden könnte.

Was noch zu wünschen bleibt, wäre die Einsicht der Bornheimer Kommunalpolitiker und des Bürgermeisters, dass auch die seit Jahren zurückgestellten „historischen“ KAG-Straßen Bornheims, wie der Oberdorfer Weg in Roisdorf und auch die Offenbachstraße in Merten, in der neuen Ratsperiode (2025-2030) vom Bürgermeister/Bürgermeisterin angepackt werden.

Das Land NRW hat sich nach vielen Jahren der Diskussion endlich dazu bereit erklärt, die Anliegerbeiträge bei den gewidmeten KAG-Straßen zu übernehmen. Doch wegen des rund 20-prozentigen Eigenanteils der Kommune und der Erstattungsfrist von 4 Jahren, nach Vorlage der Schlussabrechnung, hatte die Stadt Bornheim bisher kein Interesse an einer Sanierung dieser maroden Straßen in Bornheim. Fragen Sie ihre örtlichen Ratsmitglieder und die Ortsvorsteher, was sie in Zukunft bei der innerörtlichen Straßensanierung konkret vorhaben. HSt.

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